Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/101: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) · 49 Seiten

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Die Kritik aus dem Wirtschaftssektor bezieht sich vor allem auf die – als erheblich empfundenen – Verpflichtungen, die privaten Arbeitgebern und Privaten, die Dienstleistungen öffentlich anbieten, auferlegt werden, sowie auf die Gefahr einer verstärkten Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen.

Die Anerkennung der Gebärdensprachen im BehiG wird von den Kantonen und der FDP mehrheitlich unterstützt, stösst jedoch auf Kritik, insbesondere von Gehörlosenorganisationen, einigen NGOs und der Mehrheit der politischen Parteien, die sich für eine Sachgesetzgebung und zusätzliche Massnahmen zur Förderung der Gebärdensprachen und der Gleichstellung von Gehörlosen aussprechen.

Insgesamt wird die Teilrevision des BehiG als potenzieller Fortschritt für den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen begrüsst, der Vorentwurf gibt jedoch Anlass zu Bedenken hinsichtlich seiner effektiven Umsetzung und seiner tatsächlichen Auswirkungen auf den Alltag der Betroffenen.

3.1 Kantone und Konferenz der Kantonsregierungen

Die Kantone unterstützen die Teilrevision grundsätzlich, da sie der Ansicht sind, dass sie die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Arbeit und Dienstleistungen sowie die Anerkennung und Förderung der Gebärdensprachen verbessert. Alle Kantone äussern jedoch Bedenken und betonen die Notwendigkeit, einige Punkte zu klären, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.

3.2 Politische Parteien

Die Stellungnahmen der politischen Parteien gehen weit auseinander.

Die FDP begrüsst die Bemühungen um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und befürwortet die Anerkennung der Gebärdensprachen im BehiG. Skeptischer ist sie bezüglich des Umfangs des Schutzes vor Diskriminierung. Sie weist in diesem Rahmen darauf hin, dass der Bundesrat die Idee eines allgemeinen Antidiskriminierungsgesetzes stets abgelehnt hat und dass es in diesem Punkt keinen klaren politischen Konsens gibt: So hat das Parlament eine Motion zur Stärkung des Schutzes vor Altersdiskriminierung abgelehnt, während der Nationalrat einem Vorschlag zugestimmt hat, die sexuelle Orientierung in das GlG aufzunehmen. Sie erwähnt auch die Inklusions-Initiative, die – unter anderem – zu einer neuerlichen Revision des BehiG führen wird. Die FDP schlägt daher vor, bis zur Klärung der Situation mit allen weiteren Massnahmen zuzuwarten.

Die SP erachtet es als angebracht, den vorliegenden Entwurf grundlegend und unter konsequentem Einbezug der Betroffenen – Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen und Dachverbände – zu überarbeiten. Nach Ansicht der SP wird die Vorlage dem Revisionsbedarf insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der UNO-BRK und die Anpassungen des Schweizer Rechts an die internationalen Verpflichtungen nicht gerecht. Laut der Partei ist es umso wichtiger, Bereiche wie den öffentlichen Verkehr oder den Zugang zu Bauten und Anlagen anzupassen, da es sich um die erste Gesetzesrevision seit 2004 handelt. Sollte der Bundesrat trotz der Kritik von Behindertenorganisationen an der Vorlage festhalten, fordert die Partei, die in der Stellungnahme von Inclusion Handicap erwähnten konkreten Anpassungen vorzunehmen.

Die SVP unterstützt weder die Verpflichtung Privater zu Anpassungen und Umbauten ihrer Dienstleistungen noch die Ausweitung des BehiG auf Arbeitsverhältnisse nach Obligationenrecht. Die SVP zeigt sich zudem wenig überzeugt, dass die Verankerung der Gebärdensprachen im BehiG einen tatsächlichen Mehrwert bringt, lehnt sie aber nicht explizit ab. Nach Ansicht der Partei obliegt die Förderung von Gebärdensprachen in erster Linie den Kantonen, da es keine klare Verfassungsgrundlage gibt, die dem Bund eine entsprechende Kompetenz zuweist.

Die Mitte unterstützt die Forderung eines eigenständigen Gebärdensprachengesetzes, um eine integrative Gesellschaft zu fördern, in der die Bedürfnisse und Rechte von gehörlosen und hörbehinderten Menschen respektiert werden. Nach Ansicht der Partei ist diese rechtliche Anerkennung