Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/101: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) · 49 Seiten

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Hochschule für Heilpädagogik (HfH), Inclusion, Diversity and Equality Association of Swiss Universities (IDEAS), it-rm IT-Riskmanagement GmbH, Die Schweizerische Post, Sunrise, SUISSEDIGITAL, Swiss Olympic, swissuniversities, Université de Genève, Zürcher Handelskammer (ZHK)

- 3 Privatpersonen: Christian Gremaud, Pierre Lutz und eine weitere Person, die anonym bleiben will.

Mehrere Teilnehmende reichten gemeinsame Stellungnahmen ein:

- Die Kantone AR, JU, OW, SH und SZ verwiesen ganz oder teilweise auf die Stellungnahme der

SODK.

- Die Zürcher Handelskammer (ZHK) übernimmt im Wesentlichen die Stellungnahme des

Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV).

- Die Behindertenkonferenzen (einschliesslich der kantonalen Konferenzen), die Regionalverbände und die Mitgliedsverbände der Dachverbände reichten ähnliche Stellungnahmen ein wie die gemeinsame Stellungnahme der Dachverbände Inclusion handicap, insieme Schweiz und Pro Infirmis. Diese Stellungnahmen werden daher in diesem Bericht gemeinsam dargestellt (im Folgenden: Inclusion handicap/insieme/Pro infirmis).

- Ebenso reichten die Regionalverbände und Mitgliederverbände der Dachverbände ähnliche Stellungnahmen wie der Dachverband Agile ein. Alle diese Stellungnahmen werden daher in diesem Bericht (im Folgenden: Agile) gemeinsam dargestellt.

- Anthrosocial, ARTISET und INSOS haben ebenfalls ähnliche Stellungnahmen eingereicht. Sie werden daher gemeinsam zitiert (im Folgenden: ARTISET/INSOS).

- Das Gleiche gilt für die Stellungnahmen der Organisationen, die sich für gehörlose und hörbehinderte Menschen einsetzen, die ähnlich sind wie die Stellungnahme des SGB-FSS (im Folgenden: SGB-FSS).

Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) verzichtet ausdrücklich auf eine

Stellungnahme.

Die wichtigsten Bemerkungen sind nachfolgend aufgeführt. Einzelheiten und formelle Anträge können den konsolidierten Stellungnahmen im Anhang zu diesem Bericht entnommen werden.

3 Allgemeine Einschätzung der Vernehmlassungsvorlage

Die Revision wird als Chance gesehen, den Schutz der Grundrechte von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu stärken. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, darunter Kantone, Wirtschaft, Arbeitgeber, Behindertenorganisationen und Dienstleistungsanbieter, anerkennen die Bedeutung eines verstärkten Schutzes der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Diese äussern allerdings erhebliche Vorbehalte bezüglich der konkreten Ausgestaltung dieser Absichten in der Vernehmlassungsvorlage. Kritisiert wird insbesondere, dass die Pflichten unpräzise und wenig konkret sind, was ihre Wirksamkeit einschränke.

Die wichtigsten Bedenken betreffen den Unterschied zwischen dem Schutz vor «Diskriminierung» und der Beseitigung von «Benachteiligungen», die Frage der Wirksamkeit von Pflichten in konkreten Fällen sowie die Notwendigkeit wirksamer flankierender Massnahmen, insbesondere im Bereich der Arbeit. Darüber hinaus weisen einige Teilnehmende auf spezifische Mängel hin, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu Wohnraum und ambulante Leistungen sowie die Zugänglichkeit von Bauten, Anlagen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Einige bemängeln auch, dass die Vorlage ohne die Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen ausgearbeitet wurde.