Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/103: Verordnung über die Einschränkung der Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr in einer schweren Strommangellage · 7 Seiten

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lebensnotwendigen Sendungen zu verstehen ist. Gemäss dem Kanton Waadt müsste dies bereits im Landesversorgungsgesetz geschehen. Die Kantone Nidwalden und Uri schlagen eine Ergänzung des Absatzes vor, so dass nebst den lebenswichtigen Sendungen auch behördenrelevante Sendungen von der Priorisierung ausgeschlossen werden. Der Kanton Wallis gibt zu bedenken, dass die Priorisierung nicht zulasten der ländlichen Gegenden gehen dürfe. Schliesslich fordert der sgv die Aufnahme des Post- und Zahlungsverkehrs von Krisenorganisationen in die Priorisierung.

5.2 Art. 3

Art. 3 der Verordnung listet auf, von welchen Bestimmungen der Postverordnung im Falle einer schweren Strommangellage soweit erforderlich abgewichen werden kann.

Der Kanton Neuenburg fordert, dass die Auswirkungen der Einschränkungen bei der Grundversorgung auf die Bevölkerung und Wirtschaft in der Vorlage stärker abgebildet werden. Der Kanton Freiburg ist der Ansicht, dass die Bestimmung der Post einen zu grossen Spielraum gebe und der Kanton St.

Gallen möchte den Aspekt einer landesweiten Versorgung stärker betont haben, damit sichergestellt ist, dass keine einzelnen Kantone oder Gemeinden benachteiligt werden. Aus dem gleichen Grund fordert er ein Mitspracherecht der Kantone und Gemeinden bei der Einschränkung der

Grundversorgungsdienstleistungen.

Für den Kanton Tessin werden aus den Erläuterungen die Unterschiede zwischen den beiden

Szenarien 10-20% und >20% zu wenig deutlich. Zudem fordert er die Verankerung eines Offline-Zahlungsspeichersystems in der Verordnung.

Schliesslich soll gemäss Kanton Waadt die Post auch in einer schweren Strommangellage spezifisch sanktioniert werden können, falls sie bei lebenswichtigen und essentiell aufrechtzuerhaltenden

Leistungen Einschränkungen vornimmt.

5.3 Art. 4

Damit auch in einer schweren Strommangellage stets klar ist, welche Dienstleistungen im Post- und Zahlungsverkehr zur Verfügung stehen, muss die Post den Bundesrat und die Aufsichtsbehörden wöchentlich über die aktuellen Einschränkungen informieren. Zudem informiert sie die Bevölkerung und Wirtschaft in geeigneter Form.

Während der Kanton Freiburg fordert, dass auch die Kantone wöchentlich über die Einschränkungen informiert werden, will der Kanton Nidwalden die Aufnahme der Krisen- und Führungsstäbe des Bundes in den Kreis der zu Informierenden. Transfair fordert einen frühen Einbezug der

Postmitarbeitenden, damit sich diese auf die drohenden Szenarien einstellen können.

Die Kantone Genf und Neuenburg geben zu bedenken, dass die Bevölkerung auch informiert werden muss, wenn die üblichen Kommunikationskanäle nicht funktionieren. Nach Ansicht des Kanton Waadt muss die geplante Einschränkung 2 bis 4 Wochen vor der Umsetzung angekündigt werden. Der Kanton Wallis fordert, dass die Kommunikation die verschiedenen Zielgruppen und deren digitale Fähigkeiten berücksichtigen muss.

6 Liste der Vernehmlassungsadressaten bzw. -teilnehmenden

6.1 Kantone Abkürzung Bezeichnung Begrüsst Stellungnahme

ZH Zürich ja ja

BE Bern ja ja

LU Luzern ja ja

UR Uri ja ja

SZ Schwyz ja nein

5/7 BAKOM-D-65D73401/308