Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/103: Verordnung über die Einschränkung der Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr in einer schweren Strommangellage · 7 Seiten

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Kategorie Zustimmung Vorbehalte Ablehnung Kantone 16 81

In der Bundesversammlung2

vertretene politische Parteien Gesamtschweizerische1

Dachverbände der Gemeinden, Städten und Berggebiete Gesamtschweizerische 11

Dachverbände der Wirtschaft Weitere 22

Total 21 121

4.2 Generelle Positionen zur Vorlage insgesamt

Rund zwei Drittel der Kantone (16) unterstützen die Vorlage vollumfänglich.

Acht Kantone sind der Meinung, dass es eine entsprechende Regelung für die Post im Falle einer schweren Strommangellage brauche, äussern jedoch Vorbehalte oder haben Ergänzungen zu

einzelnen Punkten. Insbesondere eine Auflistung, was unter lebensnotwendigen Sendungen zu verstehen ist und eine stärkere Informationspflicht der Bevölkerung werden mehrfach gefordert.

Der Kanton Waadt ist nicht grundsätzlich gegen eine Einschränkung der Grundversorgung in einer Strommangellage, findet jedoch, dass die Vorlage in vielen Punkten zu wenig weit gehe oder unklar formuliert sei.

Von den Parteien und Verbänden sprechen sich fünf Organisationen (SP, SVP, SGB, Post, Swisscom) für die Vorlage im Ganzen aus.

Vier Organisationen haben Anmerkungen zu einzelnen Punkten.

Die SAB erachtet es als nicht nachvollziehbar, weshalb von den Erreichbarkeitswerten abgewichen werden sollte, da das Netz auch im Krisenfall aufrechterhalten werden muss. Sie sieht jedoch

Spielraum bei der Messung. Ebenfalls sollen die Buchstaben e und f aus Artikel 3 des Erlassentwurfs gestrichen werden, da der Zahlungsverkehr erst bei einem vollständigen Shutdown ausfallen würde.

Der sgv verlangt, dass die Verpflichtung der Post, die Auswirkungen auf Wirtschaft und Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, direkt in die Verordnung aufzunehmen ist. Ausserdem müsse der Post- und Zahlungsverkehr der Krisenorganisationen in die Priorisierung aufgenommen werden.

Transfair fordert, dass auch die Mitarbeitenden der Post frühzeitig über geplante Einschränkungen der Dienstleistungen informiert werden.

Der VSM weist auf die Wichtigkeit von Tageszeitungen in Krisensituationen hin und fordert, dass deren Zustellung im Tageskanal der Post von den Einschränkungen ausgenommen werden.

5 Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen

5.1 Art. 2 Abs. 3

Die Vorlage sieht vor, dass die lebenswichtigen Sendungen von der Priorisierung ausgenommen werden. Lebensnotwendige Sendungen sind solche, die auch in einer schweren Strommangellage essentiell für die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastrukturen und für deren Funktionieren sind, wie beispielsweise Medizinallogistik oder die Belieferung von Apotheken und Arztpraxen.

Die Kantone Neuenburg und Waadt fordern, dass klarer definiert wird, was unter den

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