Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/103: Verordnung über die Einschränkung der Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr in einer schweren Strommangellage · 7 Seiten

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1 Ausgangslage

Mit Blick auf eine drohende Strommangellage hat der Bundesrat Bewirtschaftungsmassnahmen erarbeitet. Die Kontingentierung und Sofortkontingentierung richten sich an Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh, worunter auch die Schweizerische Post fällt. Auch wenn bei einer Kontingentierung der operative Betrieb weitergeführt werden kann, ist dennoch mit

Einschränkungen in der Leistungserbringung der postalischen Grundversorgung zu rechnen. Damit ist das Risiko verbunden, dass die Post die gesetzlichen Grundversorgungsaufträge nicht mehr

vollständig erfüllen kann. Wenn dies einer Strommangellage geschuldet ist, sollen ihr keine Sanktionen drohen. Allerdings ist die Post auch bei einer Strommangellage gehalten, die

Grundversorgungsaufträge nach «best effort» zu erbringen.

Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, eine Verordnung über die Einschränkung der

Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr in einer schweren Strommangellage zu erarbeiten. Die Verordnung regelt, in welchem Umfang die Post die Grundversorgung bei Eintritt einer

Strommangellage aufrechterhalten muss. Damit wird die Bevölkerung rechtzeitig über die (reduzierte) Dienstleistungsqualität der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten informiert und eine Sanktion der Post wegen Nichteinhaltung der Grundversorgung vermieden. Es wird also

Rechtssicherheit für die Post und für deren Kundschaft geschaffen.

2 Ablauf

Das UVEK führte vom 8. Dezember 2023 bis 22. Februar 2024 eine Vernehmlassung zum Entwurf der Verordnung über die Einschränkung der Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr in einer schweren Strommangellage durch.

Der vorliegende Bericht fasst die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen zusammen.

3 Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden

Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, 10 politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der

Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 7 weitere Organisationen eingeladen.

Von den eingeladenen Vernehmlassungsadressaten reichten 25 Kantone, 2 politische Parteien (SP, SVP), der Dachverband der Berggebiete (SAB), 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (SGV, SAV, SGB) und zwei weitere Organisationen (SKS, Post CH AG) eine Stellungnahme ein.

Zusätzlich haben drei nicht begrüsste Organisationen eine Stellungnahme eingereicht (Swisscom,

transfair, VSM). Insgesamt sind 36 Stellungnahmen eingegangen.

Zwei der Teilnehmenden (SAV, SKS) verzichten auf eine materielle Stellungnahme. Somit fliessen insgesamt 34 Stellungnahmen in die Auswertung ein.

4 Zusammenfassung der Ergebnisse

4.1 Statistische Auswertung

Für die statistische Auswertung der Stellungnahmen erfolgt die Einteilung nach:

- Zustimmung: Die Vorlage wird vorbehaltlos begrüsst. Die Stellungnehmerin oder der

Stellungnehmer ist mit der Vorlage einverstanden.

- Vorbehalte: Die Vorlage wird grundsätzlich begrüsst, es bestehen jedoch

Anpassungswünsche.

- Ablehnung: Die Vorlage wird grundsätzlich oder mehrheitlich abgelehnt.

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