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Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 2 Seiten

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2 Entwurf

Bundesgesetz über Natur- und Heimatschutz (Natur- und Heimatschutzgesetz, NHG)

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Das Natur- und Heimatschutzgesetz vom 1. Juli 19662 wird wie folgt geändert:

Art. 1 Bst. f

Dieses Gesetz hat zum Zweck, im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes nach Artikel 78 Absätze 2‒5 der Bundesverfassung:

f. eine Baukultur von hoher Qualität (hohe Baukultur) zu fördern.

Einfügen vor dem Gliederungstitel des 3. Abschnitts

2a. Abschnitt: Förderung einer Baukultur von hoher Qualität

Art. 17b Baukultur

1 Der Bund achtet bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach Artikel 2 auf eine Baukultur von hoher Qualität (hohe Baukultur). Eine hohe Baukultur zeichnet sich bei allen Tätigkeiten, die den Raum verändern, durch einen ganzheitlichen Ansatz aus, der auf hohe Qualität in Planung, Gestaltung und Ausführung ausgerichtet ist.

2 Der Bund koordiniert die baukulturellen Tätigkeiten der Bundesstellen und legt dafür kohärente strategische Ziele und konkrete Massnahmen fest.

3 Er ergänzt mit seinen baukulturellen Bestrebungen die Förderung einer hohen Baukultur durch die Kantone.

Art. 17c Finanzhilfen und andere Formen der Unterstützung

1 Der Bund kann Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung Finanzhilfen gewähren für ihre im öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeiten zur Förderung einer hohen Baukultur.

1BBl …

2 SR 451