Vorlage
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 2 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
3 Entwurf
Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek (Nationalbibliotheksgesetz, NBibG)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,
beschliesst:
I
Das Nationalbibliotheksgesetz vom 18. Dezember 19922 wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 1
1 Die Nationalbibliothek hat zur Aufgabe, körperliche und unkörperliche Informationen, die einen Bezug zur Schweiz haben, zu sammeln, zu erschliessen, zu erhalten und zu vermitteln.
Art. 3 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. c und Abs. 3
1 Die Nationalbibliothek sammelt körperliche und unkörperliche Informationen, die:
c. von schweizerischen oder mit der Schweiz verbundenen Urheberinnen und Urhebern geschaffen oder mitgestaltet wurden.
3 Die Nationalbibliothek darf zur Erfüllung ihres Sammelauftrags frei zugängliche, unkörperliche Informationen vergütungsfrei einsammeln.
Art. 4 Abs. 2 Einleitungssatz
2 Er kann körperliche und frei zugängliche unkörperliche Informationen vom Sammelauftrag ausschliessen, soweit sie:
Art. 4a Angebotspflicht
1 Nicht frei zugängliche, unkörperliche Informationen mit einem Bezug zur Schweiz nach Artikel 3 Absatz 1 müssen der Nationalbibliothek vergütungsfrei angeboten werden.
2 Die Nationalbibliothek entscheidet in Abstimmung mit ihrem Sammelauftrag, ob die angebotenen unkörperlichen Informationen in die Sammlung der Nationalbibliothek aufgenommen werden.
1BBl …