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Vernehmlassung 2023/20: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative) · 7 Seiten
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Verordnung über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsförderverordnung Pflege)
vom … Entwurf
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 8 Absätze 3 und 4 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 20221 über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsfördergesetz Pflege),
verordnet:
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
1Diese Verordnung regelt die Gewährung von Bundesbeiträgen an die Kantone für deren Erfüllung der Aufgaben nach den Artikeln 5–7 des Ausbildungsfördergesetzes Pflege2.
2Es besteht kein Anspruch auf Bundesbeiträge.
2. Kapitel: Bundesbeiträge im Bereich der praktischen Ausbildung und Bundesbeiträge an kantonale Ausbildungsbeiträge
1. Abschnitt: Bundesbeiträge im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen
Art. 2 Voraussetzungen
1Bundesbeiträge werden gewährt für die Aufwendungen der Kantone im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen nach Artikel 5 des Ausbildungsfördergesetzes Pflege3 für Leistungen der Akteure insbesondere zur:
a. Förderung und Sicherstellung von praktischen Ausbildungsplätzen;
SR ..........
1SR ...; AS … (BBl 2022 3205)
2SR ...; AS … (BBl 2022 3205)
3SR ...; AS … (BBl 2022 3205)
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