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Vernehmlassung 2023/20: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative) · 7 Seiten

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Verordnung über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsförderverordnung Pflege)

vom … Entwurf

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Artikel 8 Absätze 3 und 4 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 20221 über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsfördergesetz Pflege),

verordnet:

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1

1Diese Verordnung regelt die Gewährung von Bundesbeiträgen an die Kantone für deren Erfüllung der Aufgaben nach den Artikeln 5–7 des Ausbildungsfördergesetzes Pflege2.

2Es besteht kein Anspruch auf Bundesbeiträge.

2. Kapitel: Bundesbeiträge im Bereich der praktischen Ausbildung und Bundesbeiträge an kantonale Ausbildungsbeiträge

1. Abschnitt: Bundesbeiträge im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen

Art. 2 Voraussetzungen

1Bundesbeiträge werden gewährt für die Aufwendungen der Kantone im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen nach Artikel 5 des Ausbildungsfördergesetzes Pflege3 für Leistungen der Akteure insbesondere zur:

a. Förderung und Sicherstellung von praktischen Ausbildungsplätzen;

SR ..........

1SR ...; AS … (BBl 2022 3205)

2SR ...; AS … (BBl 2022 3205)

3SR ...; AS … (BBl 2022 3205)

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