Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 59 Seiten

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Übersicht

Am 31. Dezember 2022ist die fünfjährige Übergangsfrist zur Umsetzung der Weiterentwicklungder Armee abgelaufen.Aufgrund der sich verändernden Bedrohungslage mit neuen Bedrohungsformen, der allgemeinen gesellschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Transformation und den Auswirkungen der COVID-Pandemie sowie der Energiekrise müssen sich Armee und Militärverwaltung anpassen und weiterentwickeln.Dazu müssen das Militärgesetz, die Armeeorganisation, die Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und weitere Erlasse angepasst werden.

Ausgangslage

Die Anpassungen und Änderungen im Zuge der abgeschlossenen Weiterentwicklung der Armee (WEA) per Ende 2022 haben sich bewährt. Die WEA diente dazu, die Bereitschaft der Armee zu erhöhen, die Ausbildung und Ausrüstung zu verbessern sowie die regionale Verankerung der Streitkräfte zu stärken. Die Alimentierungsprobleme und die Sicherung der Bestände der Armee sowie weitere Herausforderungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichenWandels mitsamt den sich veränderten Bedrohungsformen und den bewältigtenGesundheits- und Energiekrisen verlangen jedoch nach weiteren Anpassungen.

Aufgrund der veränderten Bedrohungslage mit der allgegenwärtigen Cyberbedrohung und der gestiegenen hybriden Bedrohung muss das bestehende Instrument der Requisitionergänzt und aktualisiertwerden. Die Betriebskontinuitätsowie die Resilienz von systemrelevanten Anlagen und Einrichtungen der Armee und der Schutz militärischer Fernmeldeanlagen müssen verbessert und gestärkt werden.

Gestiegene Erwartungen und Ansprüche der Angehörigen der Armee betreffend die Vereinbarkeit von Militärdienst und Privatleben, beruflicher Entwicklung und Freizeitaktivitäten verlangen verschiedene Anpassungen bei der Erfüllung der MilitärdierIstpflicht,

der Flexibilisierungder Durchlässigkeitvon Dienstgradensowie bei der Ausweitung

des Anspruchs auf Erwerbsersatz bei Unterbrüchen in Ausbildungsdiensten. Neu soll bei Angehörigen der Armee, die nach einer Beförderung den praktischen Dienst nicht bestehen, die Beförderung rückgängig gemacht werden können. Von Personen, die auf Kosten der Armee eine zivilanerkannte Weiterbildung absolviert haben, können die Ausbildungskosten zurückverlangt werden, wenn nicht eine Mindestanzahl Ausbildungsdiensttage geleistet worden sind.

Die Friedensförderung hat sich im letzten Jahrzehnt im zivilen und im militärischen Bereich weiterentwickelt.Die Entwicklungenvon Gefahren und Risiken in Friedensmissionen zeigen, dass zusätzliche Massnahmen notwendigsind, um das eingesetzte militärische Personal zu schützen. Aufgrund der stetig wachsenden Anforderungen an die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen kommt der adäquaten Fortbildung von Militärärztinnenund Militärärztenund weiteren im Bereich des militärischenGesundheitswesens tätigen Personen eine erhöhte Bedeutung zu.

Im Beschaffungswesen für Armeematerial sind der Bereich Forschung und Entwicklung und die Offset-Geschäfte ungenügend geregelt. Die Informationsmöglichkeitender Armee für interessierte Bürgerinnen und Bürger, Armeeangehörige und Ehemalige sowie der elektronische Datenaustausch mitAngehörigen der Armee müssen aktualisiert und den neuesten Möglichkeiten der Digitalisierung angepasst werden.