Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 59 Seiten
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sein. Eine bessere Durchlässigkeit in den Dienstgraden soII für Armeeangehörige mehr Flexibilitätermöglichen, vorgängige Abklärungen für die Überlassung der persönlichen Waffe sollenzur Vermeidung von Gewalttatenbei allen Personen beitragen, die Ausweitungdes Anspruchs auf Erwerbsersatz auch bei einem Unterbruch von längstens sechs Wochen sollenden Angehörigen der Armee eine bessere wirtschaftlicheBasis im Ausbildungsdienst ermöglichen. Demgegenüber sollen jedoch Ausbildungskosten mit einem anerkannten Diplom oder Abschluss, welche auch im zivilen Berufsleben einen Vorteil erbringen, zurückerstattet werden müssen, wenn nicht eine Mindestanzahl von Militärdiensttagengeleistet werden. Bei Angehörigen der Armee, die nach einer Beförderung den praktischen Dienst nicht bestehen, soll die Beförderung rückgängig gemacht werden können.
Mit digitalen Informationsplattformensollen interessierte Bürgerinnen und Bürger, Stellungspflichtige, Armeeangehörige und weitere interessierte Personen besser und aktueller über die Sinnhaftigkeit des Militärdienstes und die verschiedenen Möglichkeiten diesen zu absolvieren, orientiertwerden können. Der elektronische Informations- und Datenaustausch zwischen den Angehörigen der Armee und der Armee bzw. der Militärverwaltung soll weiter gefördert und digitalisiert werden. Dazu sind die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.
Die Ergänzung der Armeeorganisation und des Militärgesetzes mit einer Delegationskompetenz an das VBS und die Gruppe Verteidigung ermöglichen stufengerechte, regelmässige Anpassungen in der Organisationsstruktur der Armee und deren Verbän-
den. Die Verordnungder Bundesversammlungüber die Verwaltungder Armee wird
aufgehoben und die noch notwendigen Bestimmungen werden aktualisiert und in das Militärgesetzintegriert.