Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/36: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/2667 zur Änderung mehrerer Rechtsakte der EU aufgrund der Digitalisierung des Visumverfahrens (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 57 Seiten
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Die EU-Plattform führt nach Einreichung des Antrags eine automatische Vorabzuständigkeits- und Vorabzulässigkeitsprüfung durch. Bestätigt die Schweiz ihre Zuständigkeit, kann sie die Daten des Antrags von der EU-Plattform herunterladen und im nationalen Visumsystem zur Bearbeitung des Antrags speichern.
Bei der Eröffnung von erstinstanzlichen Entscheiden kommt die EU-Plattform erneut zum Einsatz. Es werden neue Regeln zur Mitteilung von Visumentscheiden der Schengen-Staaten in die europäischen Rechtsakte aufgenommen. Die Entscheide werden eröffnet, indem die Antragstellerinnen und Antragsteller online auf die EU-Plattform zugreifen und den entsprechenden Entscheid abrufen. Nimmt die Antragstellerin oder der Antragsteller innerhalb von acht Tagen Kenntnis vom Entscheid, ist das effektive Datum der Kenntnisnahme massgebend. Bei Überschreiten dieser Frist wird am achten Tag davon ausgegangen, dass die betreffende Person vom Visumentscheid Kenntnis genommen haben muss. Die Digitalisierung gemäss der vorliegenden Verordnung betrifft nur erstinstanzliche Verfahren, alle anderen nationalen Verfahren bleiben davon unberührt.
Die Schweiz beabsichtigt dennoch, digitale Visa für einen längerfristigen Aufenthalt auszustellen, wie dies in der vorliegenden Verordnung durch die Anpassung des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) vorgeschlagen wird.
Die Übernahme dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands bedingt die Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG, SR 142.20).
Die Verordnung (EU) 2023/2667 beinhaltet auch Anpassungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Digitalisierung von Visumanträgen stehen. Dabei handelt es sich um Bestimmungen betreffend die Liberalisierung von Flughafentransitvisa, die vereinheitlichten Instrumente zur Einreichung von Visumanträgen oder die Einhaltung des Aufenthaltsrechts von Personen, die unter das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die erworbenen Rechte infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland aus der EU (nachstehend: «Austrittsabkommen EU-UK») fallen.