Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/36: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/2667 zur Änderung mehrerer Rechtsakte der EU aufgrund der Digitalisierung des Visumverfahrens (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 57 Seiten

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Verordnungen (EU) 2021/11334 und (EU) 2021/11345 wurden die entsprechenden rechtlichen Anpassungen bereits vorgenommen und auf europäischer und schweizerischer Ebene genehmigt. Das künftige neue C-VIS wird bessere Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen gewährleisten und Inhaberinnen und Inhabern der betreffenden Dokumente das Reisen im Schengen-Raum erleichtern. Dieses neue System ist für 2026 geplant.

Bei der Revision des Visakodex im Jahr 20196 haben das Europäische Parlament und der Rat ausdrücklich das Ziel bekundet, unter umfassender Nutzung der jüngsten rechtlichen und technologischen Entwicklungen eine gemeinsame Lösung zu entwickeln, damit Schengen-Visumanträge künftig online eingereicht werden können. Dieses Verfahren soll Drittstaatsangehörigen ein reibungsloseres und effizienteres Visumverfahren bieten und das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Schengen-Staaten optimieren. Die Covid-19-Pandemie erschwerte den Empfang von antragstellenden Personen in Konsulaten und Visumantragsstellen, was die Schengen-Visumverfahren weltweit verlangsamte. Deshalb forderten die Mitgliedstaaten die Kommission auf, die Arbeiten zur Digitalisierung der Visumverfahren zu beschleunigen.

In der neuen Verordnung (EU) 2023/26677 werden daher folgende Massnahmen vorgeschlagen:

− Einführung einer Pflicht, Visumanträge für einen kurzfristigen Aufenthalt über eine EU-Plattform einzureichen, ausser in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. aus humanitären Gründen, bei höherer Gewalt oder für Familienangehörige von EU/EFTA-Staatsangehörigen);

− Einführung einer Plattform, die automatisch den für die Prüfung des Visumantrags zuständigen Schengen-Staat ermittelt und die Zulässigkeit des Antrags vorab prüft und deren Entwicklung und operativer Betrieb durch die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) sichergestellt wird;

− Einführung eines digitalen Visums für kurzfristige und längerfristige Aufenthalte, wodurch die physische Visummarke überflüssig wird;

4 Verordnung (EU) 2021/1133 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 603/2013, (EU) 2016/794, (EU) 2018/1862, (EU) 2019/816 und (EU) 2019/818 hinsichtlich der Festlegung der Voraussetzungen für den Zugang zu anderen Informationssystemen der EU für Zwecke des Visa-Informationssystems, Fassung gemäss ABl. L 248 vom 13.7.2021, S. 1.

5 Verordnung (EU) 2021/1134 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1860, (EU) 2018/1861, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/512/EG und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates zur Reform des Visa- Informationssystems, Fassung gemäss ABl. L 248 vom 13.7.2021, S. 11.

6 Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex), ABl. L 243 vom 15.9.2009, S. 1; geändert durch Verordnung (EU) 2019/1155, ABl. L 188 vom 12.7.2019, S. 25.

7 Verordnung (EU) 2023/2667 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009 und (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1683/95, (EG) Nr. 333/2002, (EG) Nr. 693/2003 und (EG) Nr. 694/2003 des Rates und des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen im Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens, ABl. L, 2023/2667, 7.12.2023.