Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/41: Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 · 67 Seiten

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entlastet. Voraussetzung für die Gewährung der Erleichterungen bei der Berichterstattung ist der von allen ISB im Rahmen einer strukturierten Prüfung zu erbringendem Nachweis, dass ihr internes Investitions-Controlling den Mindestanforderungen gemäss Branchenstandard entspricht.

Mit dem Portfolio-Ansatz wird die Berichterstattung harmonisiert und transparenter. Der Datenaustausch mit den ISB erfolgt seit 2018 webbasiert über das WDI (siehe Ziff. 1.3.8). Das WDI ermöglicht eine zeitnahe Datenanalyse der einzelnen Projekte wie auch zusammenfassende Auswertungen (Portfolio-Sicht je ISB respektive für die gesamte Infrastruktur).

Bestandteil des Portfolio-Controllings ist ebenfalls die Prüfung der Mindestanforderungen, die seit 2018 durchgeführt werden. Mit der Prüfung wird abgeklärt, ob die ISB die Mindestanforderungen der Branche bereits erfüllt oder ob Optimierungen beim Investitionscontrolling nötig sind. Die Prüfung beschränkt sich auf das Investitionscontrolling. Ein wichtiges Element ist dabei die Schnittstelle zwischen der Infrastruktur und den Finanzen. Damit wird sichergestellt, dass bis spätestens Ende 2024 die Vorgaben des Branchenstandards (BS-LVC) umgesetzt sind.

1.3.7 Stichprobenartige Kontrolle

Die heutigen Kontrollen im Sinne einer nachträglichen Prüfung der Umsetzung der LV konzentrieren sich im Wesentlichen auf zwei Aspekte: Der erste Aspekt betrifft die Qualität des Unterhalts und des Betriebs der Bahninfrastruktur. Diese wird in erster Linie durch die ISB selbst kontrolliert. Der zweite Aspekt betrifft die Verwendung der Bundesgelder. Hier legt die verantwortliche Stelle des BAV ihren Kontrollschwerpunkt und führt neben dem Controlling Stichproben und Audits durch. Damit wird sichergestellt, dass keine Gelder der LV für dafür nicht vorgesehene Zwecke eingesetzt werden.

Seit 2022 werden auch Qualität und Quantität des vom Bund finanzierten Substanzerhalts durch risiko- und stichprobenbasierte Kontrollen überprüft. Betroffen ist insbesondere die Anlagengattung Fahrbahn. Diese Kontrollen sind eine Folge der Evaluation der LV, die das BAV im Jahr 2017 durchführen liess. Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen können die Kontrollen als Erfolg bezeichnet werden; ihre Ergebnisse geben dem BAV Einblicke in die Tätigkeit der ISB, die bisher nicht möglich waren. Insbesondere erhält das BAV Informationen über Erneuerungsarbeiten, für die kein Plangenehmigungsverfahren erforderlich ist und über deren Planung und Ausführung das BAV bisher keine vertiefte Kenntnis hatte. Aufgrund der von einer externen Firma erstellten Prüfberichte kann das BAV nun Empfehlungen an die ISB und allenfalls Auflagen formulieren. Es wurde eine Übersicht über die im Jahr 2022 durchgeführten Prüfungen erarbeitet, der auf der Internetseite des BAV publiziert ist.23

23 www.bav.admin.ch > Verkehrsmittel > Eisenbahn > Bahninfrastruktur > Substanzerhalt und Betrieb