Vorlage
Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Auskunftspflicht: Freiwillig
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- September 2022 bis Oktober 2023
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: Organisation für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung (OECD), Befragungsinstitute
Besondere Bestimmungen: –
02.11. (75) Stipendien und Darlehen
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Stipendien und Darlehen (Betrag und Art
des Beitrages); Bezügerinnen und Bezüger der Stipendien und Darlehen (soziodemografische Merkmale sowie Merkmale der Ausbildung, die zum Bezug von Stipendien oder Darlehen berechtigt)
Art und Methode: Erhebung bei den kantonalen Stipendien-
stellen; Registererhebung aus folgenden Quellen: SHIS und Personen in Ausbildung (SdL), STATPOP
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Jährlich
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durchführung
der Erhebung in ihrem Gebiet.
02.12. (76) Erhebung für die schweizerische Datenbank des Hochschulpersonals des SHIS
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Hochschulpersonal (demografische Merk-
male, Status, Ausbildung) und seine Leistungen (Lehre, Forschung usw.)
Art und Methode: Erhebung von Administrativdaten der
Kantone und Hochschulen; Erhebung von Administrativdaten und von Registern: SHIS, STATPOP, ZAS, BUR,
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Jährlich
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: Die Resultate werden pro Hochschule
veröffentlicht (Artikel 10 Absatz 3ter BStatG; SR 431.01).
02.13. (77) Erhebung für die Statistik der Hochschulfinanzen des SHIS
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Aufwand und Finanzierung des Aufwands
sowie Kostenrechnung der schweizerischen Hochschulen
Art und Methode: Erhebung der Administrativdaten bei den
schweizerischen Hochschulen und beim SBFI
Registererhebungen: SHIS, STATPOP, ZAS, BUR
Auskunftspflicht: Obligatorisch