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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Auskunftspflicht: Freiwillig

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Laufend, wöchentlich

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: Institute für Hausarztmedizin der Univer-

sitäten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Luzern

Besondere Bestimmungen: Jährliches, teilweise wechselndes Erfas-

sungsprogramm

05.09. (122) Befragung Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU)

Zuständiges Organ: Bundesamt für Gesundheit

Gegenstand: Erhebung seltener pädiatrischer Krank-

heitsbilder und seltener Komplikationen häufiger Erkrankungen bei in Spitälern behandelten Kindern (akute schlaffe Lähmung, kongenitales Zytomegalievirus usw.)

Art und Methode: Vollbefragung pädiatrischer Ausbildungs-

kliniken

Auskunftspflicht: Freiwillig

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Laufend

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: Pädiatrie Schweiz

Besondere Bestimmungen: –

05.10. (187) Erhebung für die nationale Krebsstatistik

Zuständiges Organ: Nationale Krebsregistrierungs-

stelle

Gegenstand: Daten zur Inzidenz der Krebserkran-

kungen

Art und Methode: Vollerhebung der in den kantonalen

Krebsregistern und dem Kinderkrebsregister erfassten Krebserkrankungen

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchführung: Seit 2020 laufend

Mitwirkende bei der Durchführung: Meldepflichtige Personen und Insti-

tutionen

BFS

Besondere Bestimmungen: Artikel 3 und 4 des Krebsregistrie-

rungsgesetzes vom 18. März 2016 (KRG; SR 818.33)

Regelmässige Weiterleitung der erforderlichen Daten für die Erfassung nicht gemeldeter Krebserkrankungen gemäss Artikel 11 und 22 Absätze 2 und 3 KRG an die kantonalen Krebsregister und das Kinderkrebsregister

Die vor 2020 erhobenen Daten können weiterhin für statistische Berichte ausgewertet werden.

05.11. (123) Erhebung für die Statistik der Prämienverbilligung