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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Auskunftspflicht: Freiwillig
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Laufend, wöchentlich
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: Institute für Hausarztmedizin der Univer-
sitäten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Luzern
Besondere Bestimmungen: Jährliches, teilweise wechselndes Erfas-
sungsprogramm
05.09. (122) Befragung Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU)
Zuständiges Organ: Bundesamt für Gesundheit
Gegenstand: Erhebung seltener pädiatrischer Krank-
heitsbilder und seltener Komplikationen häufiger Erkrankungen bei in Spitälern behandelten Kindern (akute schlaffe Lähmung, kongenitales Zytomegalievirus usw.)
Art und Methode: Vollbefragung pädiatrischer Ausbildungs-
kliniken
Auskunftspflicht: Freiwillig
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Laufend
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: Pädiatrie Schweiz
Besondere Bestimmungen: –
05.10. (187) Erhebung für die nationale Krebsstatistik
Zuständiges Organ: Nationale Krebsregistrierungs-
stelle
Gegenstand: Daten zur Inzidenz der Krebserkran-
kungen
Art und Methode: Vollerhebung der in den kantonalen
Krebsregistern und dem Kinderkrebsregister erfassten Krebserkrankungen
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Periodizität und Zeitpunkt der Durchführung: Seit 2020 laufend
Mitwirkende bei der Durchführung: Meldepflichtige Personen und Insti-
tutionen
BFS
Besondere Bestimmungen: Artikel 3 und 4 des Krebsregistrie-
rungsgesetzes vom 18. März 2016 (KRG; SR 818.33)
Regelmässige Weiterleitung der erforderlichen Daten für die Erfassung nicht gemeldeter Krebserkrankungen gemäss Artikel 11 und 22 Absätze 2 und 3 KRG an die kantonalen Krebsregister und das Kinderkrebsregister
Die vor 2020 erhobenen Daten können weiterhin für statistische Berichte ausgewertet werden.