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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Gegenstand: Soziodemografische und ökonomische
Merkmale, Verfügbarkeit sowie Nutzung von Fahrzeugen und Abonnementen des öffentlichen Verkehrs, zurückgelegte Distanzen und Zeitaufwand, Fahrtzwecke, Wahl des Verkehrsmittels
Art und Methode: Repräsentative Stichprobe von rund
40 000 Personen ab 6 Jahren in Privathaushalten
Aufstockungsmöglichkeit: Ja
Auskunftspflicht: Freiwillig
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Alle fünf Jahre, Januar bis Dezember;
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute
Besondere Bestimmungen: Volkszählungsgesetz vom 22. Juni 2007
(SR 431.112) und Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2009
(SR 431.112.1)
06.09. (162) Befragung zum alpenquerenden Güterverkehr auf Strasse und Schiene
Zuständiges Organ: Bundesamt für Verkehr
Gegenstand: Anzahl und technische Merkmale schwere
Strassengüterfahrzeuge; Herkunftsort, Bestimmungsort, Gewicht und Kategorie der Güter; Schienengüterverkehr nach Produktionsform (Wagenladungsverkehr, unbegleiteter kombinierter Verkehr, Rollende Landstrasse)
Art und Methode: Jährliche Vollerhebung auf Basis der au-
tomatischen Zählstationen des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) und der Kontrollstationen für die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe des BAZG und Auswertung der Achslast-Messstationen des ASTRA und des BAZG; auf der Schiene transportierte Gütermengen gemäss Auswertung von Daten von SBB Infrastruktur
Hauptbefragung: Kombination der Zählungen im Rahmen der jährlichen Befragung und der Daten einer repräsentativen Stichprobe von schweren Strassengüterfahrzeugen (inklusive Rollende Landstrasse) während etwa 120 Tagen zu Herkunfts- und Bestimmungsort, Binnen-, Import-, Export- und Transitverkehr, technischen Fahrzeugmerkmalen und Angaben zu den transportierten Waren; auf der Schiene transportierte Waren gemäss Auswertung von Daten der Eisenbahnverkehrsunternehmen und von SBB Infrastruktur sowie der Rollenden Landstrasse
Auskunftspflicht: Freiwillig
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Jährlich und fünfjährlich
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: Private Auftragnehmer
Besondere Bestimmungen: –
06.10. (180) Befragung zum Güterverkehr mit Lieferwagen
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik