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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Gegenstand: Soziodemografische und ökonomische

Merkmale, Verfügbarkeit sowie Nutzung von Fahrzeugen und Abonnementen des öffentlichen Verkehrs, zurückgelegte Distanzen und Zeitaufwand, Fahrtzwecke, Wahl des Verkehrsmittels

Art und Methode: Repräsentative Stichprobe von rund

40 000 Personen ab 6 Jahren in Privathaushalten

Aufstockungsmöglichkeit: Ja

Auskunftspflicht: Freiwillig

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Alle fünf Jahre, Januar bis Dezember;

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen: Volkszählungsgesetz vom 22. Juni 2007

(SR 431.112) und Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2009

(SR 431.112.1)

06.09. (162) Befragung zum alpenquerenden Güterverkehr auf Strasse und Schiene

Zuständiges Organ: Bundesamt für Verkehr

Gegenstand: Anzahl und technische Merkmale schwere

Strassengüterfahrzeuge; Herkunftsort, Bestimmungsort, Gewicht und Kategorie der Güter; Schienengüterverkehr nach Produktionsform (Wagenladungsverkehr, unbegleiteter kombinierter Verkehr, Rollende Landstrasse)

Art und Methode: Jährliche Vollerhebung auf Basis der au-

tomatischen Zählstationen des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) und der Kontrollstationen für die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe des BAZG und Auswertung der Achslast-Messstationen des ASTRA und des BAZG; auf der Schiene transportierte Gütermengen gemäss Auswertung von Daten von SBB Infrastruktur

Hauptbefragung: Kombination der Zählungen im Rahmen der jährlichen Befragung und der Daten einer repräsentativen Stichprobe von schweren Strassengüterfahrzeugen (inklusive Rollende Landstrasse) während etwa 120 Tagen zu Herkunfts- und Bestimmungsort, Binnen-, Import-, Export- und Transitverkehr, technischen Fahrzeugmerkmalen und Angaben zu den transportierten Waren; auf der Schiene transportierte Waren gemäss Auswertung von Daten der Eisenbahnverkehrsunternehmen und von SBB Infrastruktur sowie der Rollenden Landstrasse

Auskunftspflicht: Freiwillig

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Jährlich und fünfjährlich

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: Private Auftragnehmer

Besondere Bestimmungen: –

06.10. (180) Befragung zum Güterverkehr mit Lieferwagen

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik