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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

06. MOBILITÄT UND VERKEHR

06.01. (46; 47) Erhebung der Inverkehrsetzung neuer Fahrzeuge und des Strassenfahrzeugbestands

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Neue Fahrzeuge nach verschiedenen

Merkmalen und Gesamtheit der am 30. September immatrikulierten Strassenfahrzeugen nach verschiedenen Merkmalen

Art und Methode: Vollerhebung mittels Informationssystem

Verkehrszulassung des Bundesamtes für Strassen

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Monatlich und jährlich

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –

06.02. (48) Befragung zum Gütertransport auf der Strasse

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Schwere Güterfahrzeuge mit Immatriku-

lation in der Schweiz, Leistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Frachtart, Art des Verkehrs, Auf- und Abladeorte, Leerfahrten

Art und Methode: Stichprobenbefragung bei Halterinnen

und Haltern von schweren Güterfahrzeugen mit Immatrikulation in der Schweiz Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Referenzperioden über das Jahr verteilt rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –

06.03. (49) Erhebung des grenzüberquerenden Güterverkehrs auf der Strasse

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Schwere Güterfahrzeuge mit ausländi-

scher Immatrikulation beim Grenzübertritt; Leistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Frachtart, Art des Verkehrs, Auf- und Abladeorte

Art und Methode: Erhebung der Administrativdaten der

Zollregister

Auskunftspflicht: Freiwillig

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Kalenderjahr

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –