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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
06. MOBILITÄT UND VERKEHR
06.01. (46; 47) Erhebung der Inverkehrsetzung neuer Fahrzeuge und des Strassenfahrzeugbestands
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Neue Fahrzeuge nach verschiedenen
Merkmalen und Gesamtheit der am 30. September immatrikulierten Strassenfahrzeugen nach verschiedenen Merkmalen
Art und Methode: Vollerhebung mittels Informationssystem
Verkehrszulassung des Bundesamtes für Strassen
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Monatlich und jährlich
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: –
06.02. (48) Befragung zum Gütertransport auf der Strasse
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Schwere Güterfahrzeuge mit Immatriku-
lation in der Schweiz, Leistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Frachtart, Art des Verkehrs, Auf- und Abladeorte, Leerfahrten
Art und Methode: Stichprobenbefragung bei Halterinnen
und Haltern von schweren Güterfahrzeugen mit Immatrikulation in der Schweiz Auskunftspflicht: Obligatorisch
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Referenzperioden über das Jahr verteilt rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: –
06.03. (49) Erhebung des grenzüberquerenden Güterverkehrs auf der Strasse
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Schwere Güterfahrzeuge mit ausländi-
scher Immatrikulation beim Grenzübertritt; Leistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Frachtart, Art des Verkehrs, Auf- und Abladeorte
Art und Methode: Erhebung der Administrativdaten der
Zollregister
Auskunftspflicht: Freiwillig
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Kalenderjahr
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: –