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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
09. WIRTSCHAFT UND ÖFFENTLICHE FINANZEN
09.01. (18) Befragung für die Beschäftigungsstatistik
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Anzahl Beschäftigte nach Geschlecht und
Beschäftigungsgrad, VZÄ nach Geschlecht, Anzahl Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach Geschlecht, Anzahl offene Stellen, Rekrutierungsschwierigkeiten in Abhängigkeit vom geforderten Ausbildungsniveau, voraussichtliche Beschäftigungsentwicklung
Art und Methode: Befragung einer repräsentativen Stich-
probe von Unternehmen und Betrieben des privaten und öffentlichen Sektors sowie automatisches Auslesen von Inhalten auf den Internetseiten mit Stellenanzeigen
Aufstockungsmöglichkeit: Ja
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Vierteljährlich
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: –
09.02. (19) Befragung für die Statistik der Gesamtarbeitsverträge (GAV)
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: GAV, Normalarbeitsverträge, Empfehlun-
gen und weitere GAV-ähnliche Dokumente, Hausverträge und Ergebnisse der Lohnverhandlungen
Art und Methode: Befragung von Sozialpartnern, Unterneh-
men und öffentlichen Verwaltungen
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Alle zwei Jahre (Ergebnisse der Lohnverrung: handlungen jährlich)
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: –
09.03. (20) Erhebung für die Statistik der Lohnentwicklung aufgrund von Unfallmeldungen und Lohnstandard-CH
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Löhne nach allen Komponenten (inkl.
Löhne, die höher als der maximal versicherte Verdienst sind), Arbeitszeit (betriebsübliche Arbeitszeit, vertragliche Arbeitszeit und Beschäftigungsgrad der Versicherten), Informationen über die Arbeitnehmenden (Geschlecht, Geburtsdatum, Zivilstand, Staatsangehörigkeit,
Wohnort, Unfalldatum, Versicherungszweig) und ihren Arbeitsplatz (Arbeitsort, nötige Arbeitgeberinformationen zur Identifikation des Wirtschaftszweigs, aus-