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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

09. WIRTSCHAFT UND ÖFFENTLICHE FINANZEN

09.01. (18) Befragung für die Beschäftigungsstatistik

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Anzahl Beschäftigte nach Geschlecht und

Beschäftigungsgrad, VZÄ nach Geschlecht, Anzahl Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach Geschlecht, Anzahl offene Stellen, Rekrutierungsschwierigkeiten in Abhängigkeit vom geforderten Ausbildungsniveau, voraussichtliche Beschäftigungsentwicklung

Art und Methode: Befragung einer repräsentativen Stich-

probe von Unternehmen und Betrieben des privaten und öffentlichen Sektors sowie automatisches Auslesen von Inhalten auf den Internetseiten mit Stellenanzeigen

Aufstockungsmöglichkeit: Ja

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Vierteljährlich

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –

09.02. (19) Befragung für die Statistik der Gesamtarbeitsverträge (GAV)

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: GAV, Normalarbeitsverträge, Empfehlun-

gen und weitere GAV-ähnliche Dokumente, Hausverträge und Ergebnisse der Lohnverhandlungen

Art und Methode: Befragung von Sozialpartnern, Unterneh-

men und öffentlichen Verwaltungen

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Alle zwei Jahre (Ergebnisse der Lohnverrung: handlungen jährlich)

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –

09.03. (20) Erhebung für die Statistik der Lohnentwicklung aufgrund von Unfallmeldungen und Lohnstandard-CH

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Löhne nach allen Komponenten (inkl.

Löhne, die höher als der maximal versicherte Verdienst sind), Arbeitszeit (betriebsübliche Arbeitszeit, vertragliche Arbeitszeit und Beschäftigungsgrad der Versicherten), Informationen über die Arbeitnehmenden (Geschlecht, Geburtsdatum, Zivilstand, Staatsangehörigkeit,

Wohnort, Unfalldatum, Versicherungszweig) und ihren Arbeitsplatz (Arbeitsort, nötige Arbeitgeberinformationen zur Identifikation des Wirtschaftszweigs, aus-