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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
chitekten, Ingenieurinnen und Ingenieure und der Auftragnehmenden
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Halbjährlich
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: Private Auftragnehmende, Unternehmen
der Baubranche, Anbieter von Software für die Bauverwaltung
Besondere Bestimmungen: –
09.12. (32) Befragung für die Produktions- und Wertschöpfungsstatistik
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Buchhaltungsdaten, Beschäftigte
Art und Methode: Vollbefragung der Unternehmen ab 50
Beschäftigten; repräsentative Stichprobe von KMU und Erhebung von Administrativdaten der ESTV (Verrechnungssteuer) Auskunftspflicht: Freiwillig für die Unternehmen; obligato-
risch für die ESTV
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Jährlich
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: –
09.13. (36) Erhebung für den Versicherungsprämienindex
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Prämien der obligatorischen Krankenpfle-
geversicherung und der Krankenzusatzversicherungen; Strukturdaten der Sozial- und Privatversicherungen
Art und Methode: Erhebung von Administrativdaten des
Bundesamtes von Gesundheit
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Jährlich
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: –
09.14. (37) Befragung für die landwirtschaftliche Betriebszählung
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Betriebsfläche, Tierbestand, Beschäftigte
und weitere Daten zur Ausbildung, ausserbetriebliche Tätigkeiten, Betriebsverhältnisse, innerbetriebliche Diversifikation, Mechanisierung, Ausrüstung,
Bewässerung und Bodenbearbeitung Art und Methode: Die landwirtschaftliche Betriebszählung
setzt sich zusammen aus: