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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

chitekten, Ingenieurinnen und Ingenieure und der Auftragnehmenden

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Halbjährlich

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: Private Auftragnehmende, Unternehmen

der Baubranche, Anbieter von Software für die Bauverwaltung

Besondere Bestimmungen: –

09.12. (32) Befragung für die Produktions- und Wertschöpfungsstatistik

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Buchhaltungsdaten, Beschäftigte

Art und Methode: Vollbefragung der Unternehmen ab 50

Beschäftigten; repräsentative Stichprobe von KMU und Erhebung von Administrativdaten der ESTV (Verrechnungssteuer) Auskunftspflicht: Freiwillig für die Unternehmen; obligato-

risch für die ESTV

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Jährlich

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –

09.13. (36) Erhebung für den Versicherungsprämienindex

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Prämien der obligatorischen Krankenpfle-

geversicherung und der Krankenzusatzversicherungen; Strukturdaten der Sozial- und Privatversicherungen

Art und Methode: Erhebung von Administrativdaten des

Bundesamtes von Gesundheit

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Jährlich

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –

09.14. (37) Befragung für die landwirtschaftliche Betriebszählung

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Betriebsfläche, Tierbestand, Beschäftigte

und weitere Daten zur Ausbildung, ausserbetriebliche Tätigkeiten, Betriebsverhältnisse, innerbetriebliche Diversifikation, Mechanisierung, Ausrüstung,

Bewässerung und Bodenbearbeitung Art und Methode: Die landwirtschaftliche Betriebszählung

setzt sich zusammen aus: