Vorlage

Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 69Fedlex · Vorlage

Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

1. Strukturerhebung:

via das Agrarinformationssystem) des Bundesamtes für Landwirtschaft, Daten der Landwirtschaftsbetriebe, die von der Umsetzung von agrarpolitischen und Tierseuchen-Massnahmen betroffen sind;

via Daten der Tierverkehrsdatenbank (TVD) von Identitas, Daten der Rindvieh-, Wasserbüffel-, Bisons-, Equiden-, Schaf- und Ziegenbestände

2. Ergänzungsbefragung:

bei allen Landwirtschaftsbetrieben, die nicht von der Umsetzung von agrarpolitischen und Tierseuchen-Massnahmen betroffen sind

3. Zusatzbefragung:

bei einer Stichprobe zur Erhebung der aus den Ziffern 1. und 2.nicht verfügbaren Merkmale

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Strukturerhebung: Die Kantone liefern die rung: Daten bis spätestens am 31. Dezember je-

des Kalenderjahrs.

Ergänzungsbefragung alle drei Jahre (2022, 2025, 2028, 2031); im Frühling,

Zusatzbefragung alle drei bis vier Jahre (2020, 2023, 2026, 2030); im Herbst

Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone

Besondere Bestimmungen: Die Landwirtschaftsbetriebe werden vom

BFS definiert.

Strukturerhebung: Die Daten werden gestützt auf die Verordnung vom 23. Oktober 2013 über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft

(SR 919.117.71) im Rahmen der Umsetzung der agrarpolitischen und Tierseuchen-Massnahmen durch die Kantone erhoben.

Ergänzungsbefragung und Zusatzbefragung: Die Daten werden direkt vom BFS erhoben.

09.15. (38) Befragung für die Statistik der Schlachtungen

Zuständiges Organ: Schweizerischer Bauernverband (Agri-

stat)

Gegenstand: Tierart, Herkunft, Genusstauglichkeit/-un-

tauglichkeit, Anzahl Schlachtungen, Lebend- und Schlachtgewicht des Tieres

Art und Methode: Erhebung von Administrativdaten der

TVD (Anzahl und Gewicht), der Zolldaten (Anzahl importierte Tiere) und der Daten des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (Gesundheitszustand der Tiere) für Rinder,

Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden

Vollbefragung der Geflügel- und Kaninchenschlachtbetriebe

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Monatlich für Rinder, Schweine, Schafe, rung: Ziegen, Equiden und Geflügel

Jährlich für Kaninchen