Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/45: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 · 9 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 Erläuternder Bericht
Mantelverordnung
variieren die Kosten je nach beteiligtem Schadorganismus bzw. Art und Intensität der abiotischen Gefahren (Sturm, Waldbrand, Trockenheit usw.) extrem stark. Deshalb ist es äusserst schwierig, für Waldschutzmassnahmen einen flächenbezogenen Standardpreis zu definieren und es muss geprüft werden, ob dies überhaupt auf sinnvolle Weise möglich ist. Dafür sind vertiefte Abklärungen und Diskussionen mit den Kantonen nötig. Zu diesem Zweck ist eine Arbeitsgruppe vorgesehen, die bis 2026 in Zusammenarbeit mit den Kantonen die entsprechenden Abklärungen trifft. Entsprechend sollen den Kantonen die Kosten für Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden ausserhalb des Schutzwaldes bis am 31. Dezember 2028 nach Umfang und Qualität der Massnahmen abgegolten werden.
7/9 054.10-00772/00002/00018/R114-1275