Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/45: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 · 9 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 Erläuternder Bericht
Mantelverordnung
1 Einleitung
Seit dem Jahr 2008 vollzieht der Bund die Subventionspolitik im Umweltbereich mit Hilfe von Programmvereinbarungen. Der Bund und die Kantone legen in den Programmvereinbarungen gemeinsam fest, welche Umweltziele zu erreichen sind, und welche Subventionen der Bund dafür zur Verfügung stellt. Während der Bund die strategische Führung ausübt und die Aufgabenerfüllung durch Zielvorgaben steuert, bestimmen die Kantone, wie sie die vereinbarten Ziele konkret erreichen wollen. Dies ermöglicht dem Bund, Schwerpunkte festzulegen und gibt den Kantonen gleichzeitig mehr Handlungsspielraum. Für die laufende Programmperiode (2020 – 2024) haben der Bund und die Kantone insgesamt 173 Programmvereinbarungen in der Höhe von rund 1.557 Milliarden Franken abgeschlossen.
Programmvereinbarungen werden in aller Regel für jeweils vier Jahre abgeschlossen. Aufgrund einer zeitlichen Abstimmung der Botschaft für die Verpflichtungskredite für die Programmvereinbarungen und der Botschaft über die Legislaturplanung dauert die aktuell laufende Periode ausnahmsweise fünf Jahre (2020 – 2024). Die anstehende fünfte Programmperiode ab 2025 wird jedoch wieder über vier Jahre abgeschlossen, so wie dies bei den ersten drei Programmperioden der Fall war.
Die rechtlichen Grundlagen, welche diese Programmvereinbarungen umsetzen, bedürfen für die kommende Programmperiode (2025 – 2028) kaum Anpassungen. Einzig in den Bereichen Wasser und Wald sind minime Änderungen innerhalb der Übergangsbestimmungen erforderlich.
3/9 054.10-00772/00002/00018/R114-1275