Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/46: Änderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (Nutzung sozialer Medien durch die Bundesverwaltung) · 10 Seiten

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Ergebnisbericht Änderung RVOV (Nutzung sozialer Medien durch die Bundesverwaltung)

auch maschinell erzeugte Beiträge seien dann ein Problem, wenn sie wiederholt vorkommen. Letztere würden von Absatz 1 Buchstabe b erfasst. Die Plattformen der Bundesverwaltung müssen nicht nur neutral informieren, sondern sie sollen der Diskussion unter den Nutzerinnen und Nutzern dienen. Werbebeiträge können dabei nützlich sein. Die Regelung der Werbebeiträge könnte der Meinungsäusserungsfreiheit schaden. Zudem könnte es zu Auslegungsproblemen kommen., weshalb die FDP für eine grosszügige Regelung in diesem Bereich ist.

Artikel 23c Absatz 2

Nach Ansicht von BL und OW ist von der automatisierten Filterung nur mit grösster Zurückhaltung in begründeten Fällen Gebrauch zu machen. Sie ist nur einzusetzen, wenn eine manuelle Filterung nicht mehr zu verantworten ist oder die dafür vorgesehene Arbeitszeit nicht ausreichend ist (BL).

Artikel 23c Absatz 3

BL führt aus, dass im Zusammenhang mit Absatz 3 insbesondere auch noch auf die Anzeigepflicht hinzuweisen ist, der die Bundesangestellten nach Artikel 22a des Bundespersonalgesetzes unterstehen.

6 Weitere Bemerkungen

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende haben weitere Bemerkungen:

Netiquette

AI und UR begrüssen, dass die Spielregeln auf den einzelnen Plattformen im Rahmen einer «Netiquette» für das Publikum verständlich definiert werden. Dank der «Netiquette» erhalten die Betreiberinnen und Betreiber dieser Auftritte geeignete Richtlinien, um die erforderlichen Aktionen (Moderation, Sperrung, Löschung) in geeigneter Form vorzunehmen (UR). AI

wünscht, dass das Merkblatt zur Moderation der Beiträge von Nutzerinnen und Nutzern sowie die Netiquette den Kantonen zur Verfügung gestellt werden. Das CP erachtet es als notwendig, dass die "best practices" der Verwaltungseinheiten in einem einzigen Leitfaden zusammengefasst werden. Dies würde eine einheitliche Umsetzung der Leitlinien für die Nutzung und Moderation von sozialen Medien ermöglichen.