Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/46: Änderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (Nutzung sozialer Medien durch die Bundesverwaltung) · 10 Seiten
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Ergebnisbericht Änderung RVOV (Nutzung sozialer Medien durch die Bundesverwaltung)
4 Allgemeine Rückmeldungen
4.1 Grundsätzliche Zustimmung / Ablehnung der Vorlage
10 Kantone halten ausdrücklich fest, dass sie der Vorlage grundsätzlich positiv gegenüberstehen (UR, OW, NW, GL, SO, BL, SH, AG, TI, JU). Weitere 5 Kantone halten ihre Zustimmung zur Vorlage nicht ausdrücklich fest, sie lehnen diese aber auch nicht explizit ab (BE, FR, AI, VS, NE). Die Kantone ZG, SG und GR verzichten ausdrücklich auf eine Stellungnahme.
Ferner begrüssen die 4 Parteien (FDP, GPS, SPS, SVP), die Stellung genommen haben, die Vorlage. Von den Dachverbänden der Wirtschaft stimmt der SGB der Vorlage ausdrücklich zu; der SAGV verzichtet hingegen auf eine Stellungnahme. Weiter begrüsst eGOV die Vorlage, währenddessen das CP der Vorlage weder ausdrücklich zustimmt noch sie ablehnt.
In keiner Eingabe wird die Vorlage abgelehnt.
4.2 Allgemeine Bemerkungen
Mehrere Kantone (BE, FR, VS) verweisen auf die eigenen Regeln für die Nutzerinnen und Nutzer (Netiquetten, Verhaltenscharta etc.). Zwei Kantone (NE, JU) können sich vorstellen, dass die Regelung auf Bundesebene Modellcharakter für die kantonalen Regelungen haben könnte. Für NW ist es wichtig, dass die Informationen in den sozialen Medien auch auf anderen, frei zugänglichen Kanälen verfügbar sein müssen.
Die FDP weist daraufhin, dass sich die allgemeinen Bedingungen und die technischen Funktionalitäten der sozialen Medien rasch weiterentwickeln. Auch die Grünen machen darauf aufmerksam, dass sich die allgemeinen Bedingungen der einzelnen sozialen Medien rasch ändern. Die Verwaltungseinheiten müssen daher diese Änderungen verfolgen, damit gewährleistet werden kann, dass die von ihnen genutzten Kommunikationskanäle den Vorgaben der RVOV weiterhin entsprechen. Ähnliches gelte für die technische Entwicklung. Schliesslich verlangen sie eine angemessene und regelmässige Ausbildung des Personals, welches mit der Moderation betraut ist. Die SPS begrüsst, dass klar festgelegt wird, unter welchen Voraussetzungen die Nutzung sozialer Medien erlaubt ist. Mit der vorliegenden Vorlage werde einerseits die Rücksicht auf die Meinungsäusserungsfreiheit und andererseits auch der Schutz vor Hass und Diskriminierung umgesetzt. Die SVP bedauert, dass es nicht möglich sei, Regelungen für die Moderation auf Departementsstufe zu treffen. Sie spricht sich ferner für eine möglichst leichte und unbürokratische Lösung aus, die weder Auswirkungen auf die Kantone hat noch neue Bedürfnisse bei der Bundesverwaltung auslöst.
Für eGoV sollte die Regelung möglichst technologieneutral sein und die freie Meinungsäusserung weitestmöglich erlauben. Beide Ziele seien im Verordnungsentwurf erfüllt.