Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/46: Änderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (Nutzung sozialer Medien durch die Bundesverwaltung) · 10 Seiten

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Ergebnisbericht Änderung RVOV (Nutzung sozialer Medien durch die Bundesverwaltung)

1 Allgemeines

Der Bundesrat eröffnete die Vernehmlassung zur Änderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (Nutzung sozialer Medien durch die Bundesverwaltung) mit Beschluss vom 16. Juni 2023. Die Vernehmlassungsfrist lief bis am 7. Oktober 2023. Zur Stellungnahme eingeladen wurden alle Kantone sowie die KdK, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise. Innert Frist gingen insgesamt 18 Stellungnahmen von Kantonen, 4 Stellungnahmen von Parteien, 2 Stellungnahmen von Dachverbänden und 2 Stellungnahmen von weiteren interessierten Organisationen ein. Der vorliegende Ergebnisbericht informiert über die eingereichten Stellungnahmen und fasst deren Inhalte übersichtlich und wertungsfrei zusammen. Die Stellungnahmen sind öffentlich zugänglich. Für weitere Details zu den einzelnen Stellungnahmen respektive deren Konsultation wird deshalb auf die Publikationsplattform des Bundes verwiesen.1

2 Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens

Die zunehmende Informationstätigkeit der Bundesverwaltung in den sozialen Medien wirft grundsätzliche Fragen auf. In seiner am 12. Mai 2021 verabschiedeten "Strategie soziale Medien" hat der Bundesrat festgehalten, dass einheitlich geregelt werden soll, wie die Behörden, die Profile in den sozialen Medien betreiben, mit den Dialogfunktionen und den zu ihren Beiträgen abgegebenen Kommentaren umgehen. An seiner Sitzung vom 17. Mai 2023 hat der Bundesrat entschieden, einen Entwurf einer solchen Regelung in die Vernehmlassung zu schicken. Er schlug vor, die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen in die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) aufzunehmen.

Der Regelungsentwurf legt einerseits Bedingungen dafür fest, dass die Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung ein Profil in den sozialen Medien mit Kommentarfunktion betreiben dürfen. Andererseits regelt er durch eine abschliessende Aufzählung, welche Arten von Kommentaren von den Behörden gelöscht, verborgen oder anderweitig unterdrückt werden dürfen.

Und schliesslich regelt er, unter welchen Umständen Behörden eine Nutzerin oder einen Nutzer blockieren und damit von der Interaktion mit ihrem Profil ausschliessen dürfen.

3 Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmenden

Im Anhang findet sich ein Verzeichnis der Kantone, Parteien sowie der eingeladenen Organisationen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben. Alle eingegangenen Stellungnahmen sind öffentlich zugänglich.

1 https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2023/46/cons_1