Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/51: Änderungen der Winterreserveverordnung · 8 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-471.3-24/7/6/8/6/3

1. Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung

Der Bundesrat hat am 28. Juni 2023 ein Vernehmlassungsverfahren zu Änderungen der Winter-

reserveverordnung vom 25. Januar 2023 (WResV; SR 734.722) eröffnet. Bei der Revision geht es insbesondere um die Ausschreibungen für Reservekraftwerke. Solange es die geplante neue Grundlage im Gesetz für Reservekraftwerke in der Reserve nicht gibt, besteht für diese in der Mittelfristperspektive eine gewisse Unsicherheit. Derweil müssen entsprechende Projekte früh lanciert werden, weil die Realisierung lange dauert. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat am 28. Juli 2023 gestützt auf Artikel 29 Absatz 1 WResV eine Reserveleistung von 400 MW für 15 Jahre ausgeschrieben. Die Angebote sind bis zum 15. Februar 2024 einzureichen. Wegen der beschriebenen Unsicherheit besteht jedoch das Risiko, dass sich keine Investoren finden, die an den Ausschreibungen teilnehmen. Falls die Realisierung der Anlagen bzw. die Reserveintegration dereinst politisch nicht gewollt und somit scheitern sollte, würden die Projektanten auf Kosten für vergeblich getätigte Arbeiten sitzen bleiben. Der Bundesrat will deshalb die WResV mit einem kurzen Passus ergänzen, wonach Kosten potenzieller Betreiber übernommen werden, namentlich für unnütz gewordene Projektierungsarbeiten. Die Kosten werden, wie die restlichen Reservekosten, auf die Netzkosten des Übertragungsnetzes geschlagen. Die weiteren Revisionsbereiche betreffen eher technische Aspekte, bei denen die bisherigen Regelungen der WResV aufgrund praktischer Bedürfnisse stärker ausdifferenziert werden müssen.

2. Ablauf und Adressaten

Das vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

durchgeführte Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 25. August 2023. Die Vernehmlassungsunterlagen und Stellungnahmen können unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2023 > UVEK bezogen werden.

Der vorliegende Bericht fasst die Stellungnahme zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben1.

3. Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden

Im Rahmen der Vernehmlassung sind insgesamt 70 Stellungnahmen eingegangen.

Teilnehmende nach Kategorie Eingegangene Stellungnahmen Kantone26

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien4

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft3

Kantonale Konferenzen2

Ausserparlamentarische Kommissionen3

Elektrizitätswirtschaft8

Industrie- und Dienstleistungswirtschaft14

Verkehrswirtschaft1

Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen4

1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) alle Stellungnahmen zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet. 2/8 BFE-D-F8B23401/198