Vorlage

Vernehmlassung 2023/56: 20.406 n Pa. Iv. Silberschmidt. Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein · 5 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

[QR Code] [Signature]

Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) (Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmende in arbeitgeberähnlicher Stellung) Vorentwurf

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,

beschliesst:

I

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 19823 wird wie folgt geändert:

Mehrheitsvariante: Arbeitslosenentschädigung für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung (Art. 8 Abs. 3 und 4, 18 Abs. 1ter, 22 Abs. 2bissowie 95 Abs. 1quater)

Art. 8 Abs. 3 und 4

3Personen, die in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, als finanziell am Betrieb Beteiligte oder als Mitglieder eines obersten betrieblichen Entscheidungsgremiums die Entscheidungen des Arbeitgebers bestimmen oder massgeblich beeinflussen können, sowie ihre mitarbeitenden Ehegatten haben Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn sie zusätzlich zu den Voraussetzungen nach Absatz 1:

a. nicht mehr im Betrieb angestellt sind;

b. nicht Mitglieder des Verwaltungsrates (Art. 716 ff. des Obligationenrechts4) des Betriebs sind; und

1BBl 2023 ...

2BBl 2023 ...

3 SR 837.0

4 SR 220 2023–......