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Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 124 Seiten

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Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober 20131 wird wie folgt geändert:

Art. 2 Bst. c, d und ebis

Die Direktzahlungen umfassen folgende Direktzahlungsarten:

c. Biodiversitätsbeitrag;

d. Aufgehoben

ebisBeitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität;

Art. 3 Abs. 3

3Für den Biodiversitätsbeitrag und für den Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität sind auch juristische Personen mit Sitz in der Schweiz sowie Kantone und Gemeinden beitragsberechtigt, sofern sie Bewirtschafterinnen des Betriebs sind. Davon ausgenommen sind juristische Personen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie zur Umgehung der Altersgrenze oder der Ausbildungsanforderungen gegründet wurden.

SR ..........

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