Vorlage

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 124 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 74Fedlex · Vorlage

«$$e-seal» «$$QrCode»

Verordnung über Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion (Höchstbestandesverordnung, HBV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Höchstbestandesverordnung vom 23. Oktober 20131 wird wie folgt geändert:

Gliederungstitel vor Art. 10

4. Abschnitt: Betriebe mit Schweinehaltung, die Nebenprodukte von Milch- und Lebensmittelverarbeitungsbetrieben oder Lebensmittelabfälle verwerten, sowie Betriebe mit Versuchs- und Forschungstätigkeit

Art. 10 Zulässige Bestände für Betriebe mit Schweinehaltung, die

Nebenprodukte von Milch- und Lebensmittelverarbeitungsbetrieben oder Lebensmittelabfälle verwerten

1Das BLW bewilligt Betrieben mit Schweinehaltung, die Nebenprodukte von Milch- und Lebensmittelverarbeitungsbetrieben oder Lebensmittelabfälle verwerten, auf Gesuch hin höhere Bestände als diejenigen nach Artikel 2, wenn sie im Durchschnitt eines Jahres:

a. mindestens 25 Prozent des Energiebedarfs der Schweine mit Nebenprodukten aus der Milchverarbeitung decken;

b. mindestens 40 Prozent des Energiebedarfs der Schweine mit Lebensmittelnebenprodukten, die nicht aus der Milchverarbeitung stammen, oder mit Lebensmittelabfällen decken; oder

c. mindestens 40 Prozent des Energiebedarfs der Schweine mit Nebenprodukten aus der Milchverarbeitung sowie mit Lebensmittelnebenprodukten, die nicht aus der Milchverarbeitung stammen, oder mit Lebensmittelabfällen decken.

1 SR 916.344

2024-... «%ASFF_YYYY_ID»