Vorlage
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 124 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 74Fedlex · Vorlage
«$$e-seal» «$$QrCode»
Verordnung über Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion (Höchstbestandesverordnung, HBV)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Höchstbestandesverordnung vom 23. Oktober 20131 wird wie folgt geändert:
Gliederungstitel vor Art. 10
4. Abschnitt: Betriebe mit Schweinehaltung, die Nebenprodukte von Milch- und Lebensmittelverarbeitungsbetrieben oder Lebensmittelabfälle verwerten, sowie Betriebe mit Versuchs- und Forschungstätigkeit
Art. 10 Zulässige Bestände für Betriebe mit Schweinehaltung, die
Nebenprodukte von Milch- und Lebensmittelverarbeitungsbetrieben oder Lebensmittelabfälle verwerten
1Das BLW bewilligt Betrieben mit Schweinehaltung, die Nebenprodukte von Milch- und Lebensmittelverarbeitungsbetrieben oder Lebensmittelabfälle verwerten, auf Gesuch hin höhere Bestände als diejenigen nach Artikel 2, wenn sie im Durchschnitt eines Jahres:
a. mindestens 25 Prozent des Energiebedarfs der Schweine mit Nebenprodukten aus der Milchverarbeitung decken;
b. mindestens 40 Prozent des Energiebedarfs der Schweine mit Lebensmittelnebenprodukten, die nicht aus der Milchverarbeitung stammen, oder mit Lebensmittelabfällen decken; oder
c. mindestens 40 Prozent des Energiebedarfs der Schweine mit Nebenprodukten aus der Milchverarbeitung sowie mit Lebensmittelnebenprodukten, die nicht aus der Milchverarbeitung stammen, oder mit Lebensmittelabfällen decken.
1 SR 916.344
2024-... «%ASFF_YYYY_ID»