Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten
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Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft
7.4.4 Umwelt
Keine Auswirkung.
7.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die geänderten Bestimmungen tangieren das internationale Recht nicht.
7.6 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
7.7 Rechtliche Grundlagen
In Artikel 79 Absatz 2 LwG hat der Gesetzgeber dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, Einzelheiten zur Gewährung von Betriebshilfedarlehen zu regeln.