Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten
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Verordnung des Bundesrates über die landwirtschaftliche Forschung
schenden soll ein schneller Wissensaustausch stattfinden und praxistaugliche Lösungen gefunden und aufgezeigt werden. Somit soll die Verwertung von Wissen in der Praxis gefördert werden. Die Bedeutung von Pilot- und Demonstrationsprojekten wird im Hinblick auf die Herausforderungen in der land- und Ernährungswirtschaft (z.B. Druck auf Produktionssysteme, Adaption und Migration Klimawandel, neue Technologien und digitale Transformation) noch zunehmen. Für die Bewältigung von Herausforderungen im Bereich Ressourcenschonung und -effizienz, die ein überwiegend öffentliches Interesse abdecken, fehlen in der Landwirtschaft oft die Wirtschaftspartner.
8.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
1. Abschnitt:
Artikel 2
Abs. 3 Bst. a: Die Formulierung wird vereinfacht, inhaltlich erfolgt keine Änderung. Die Bezeichnung «in der Land- und Ernährungswirtschaft tätigen Personen» schliesst Produzierende, Verarbeitende, im Handel Tätige und die vor- und nachgelagerten Stufen mit ein. Es sollen sowohl die Bedürfnisse der im genannten Bereich tätigen Personen, als auch diejenigen der betroffenen Organisationen, also landwirtschaftliche Betriebe, Bildungs- und Beratungsorganisationen, berücksichtigt werden.
2. Abschnitt:
Der Titel des Abschnitts wird geändert, so dass er dem Titel von Art. 114 LwG entspricht.
(Ehemaliger) Artikel 3
Dieser Artikel wird aufgehoben, da er lediglich Art. 114 LwG wiederholt.
Artikel 3 (ehemaliger Art. 4)
Abs. 1: Der erweiterte Agroscope-Rat hat ausschliesslich eine beratende Funktion. Der Direktor oder die Direktorin des BLW nimmt die strategische Leitung von Agroscope wahr. Der Agroscope-Rat erhält einen eigenen Artikel (Art. 5, neuer Artikel).
Abs. 2: Sprachliche Anpassung, inhaltlich erfolgt keine Änderung.
Abs. 3 (ehemaliger Absatz): Aufgehoben, da aufgrund der Neustrukturierung von Agroscope nicht mehr aktuell.
Abs. 3 (neu)–5: Die vom Bundesrat am 8. Mai 2020 verabschiedete neue Struktur von Agroscope mit einem zentralen Forschungscampus in Posieux, zwei regionalen Forschungszentren in Changins und Reckenholz und dezentralen Versuchsstationen wird in der Verordnung festgehalten. Dies unterstreicht, dass die Entscheide langfristiger Natur sind. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und ist in folgenden Etappen geplant: Campus Posieux: Empfangsgebäude 2024, Laborgebäude 2026, Bürogebäude 2027, Sanierung Ställe ab 2026 etappenweise. Reckenholz und Changins: Umsetzung schrittweise ab 2024/25.
Mit der Verabschiedung der Standortstrategie Agroscope wurde entschieden, neue dezentrale Versuchsstationen, in denen die Zusammenarbeit mit Kantonen und der Branche im Zentrum steht, aufzustellen. Diese neuen dezentralen Versuchsstationen sind bereits angelaufen. Sie bearbeiten anwendungs- und praxisorientierte Forschungsfragen im jeweiligen lokalen Kontext, dies in enger Verbindung mit der Landwirtschaft und mit Partnern in Aus- und Weiterbildung sowie Beratung. Das problem- und lösungsorientierte Engagement von Agroscope konzentriert sich auf Forschung und Entwicklung im Rahmen der projektbezogenen Zusammenarbeit mit den Partnern vor Ort sowie auf den Wissensaustausch. In der Konsequenz sind die neuen dezentralen Versuchsstationen von lokalen Bedürfnissen und Herausforderungen geprägt und können temporär sein. Sie können sich über die Jahre hinweg laufend verändern. Ihre Finanzierung erfolgt gemeinsam mit Kantonen, Branchenverbänden und weiteren Forschungsinstitutionen, die sich an Projekten der Versuchsstationen beteiligen.