Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten
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Verordnung über den zivilen Ersatzdienst
Jahren weiter. Die neuen Projekte nach Artikel 78 DZV werden zwar bereits auf den 1. Januar 2025 eingeführt, da diese jedoch zuerst durch das BLW genehmigt werden müssen, werden diese Projekte die bisherigen Projekte erst auf den 1. Januar 2027 ablösen.
Anhang 1 Punkt 2 Buchstabe a
Aufgrund der Aufhebung von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c ZDG ist Anhang 1 Punkt 2 Buchstabe a ZDV anzupassen und der Verweis auf Gemeinschafts- und Sömmerungsweidebetriebe, die Strukturverbesserungsprojekte durchführen, zu streichen.
21.4 Auswirkungen
21.4.1 Bund
Keine Auswirkungen.
21.4.2 Kantone
Keine Auswirkungen.
21.4.3 Volkswirtschaft
Keine Auswirkungen.
21.4.4 Umwelt
Keine Auswirkungen.
21.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die geänderten Bestimmungen tangieren das internationale Recht nicht.
21.6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
21.7 Rechtliche Grundlagen
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