Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten

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Verordnung über den zivilen Ersatzdienst

Jahren weiter. Die neuen Projekte nach Artikel 78 DZV werden zwar bereits auf den 1. Januar 2025 eingeführt, da diese jedoch zuerst durch das BLW genehmigt werden müssen, werden diese Projekte die bisherigen Projekte erst auf den 1. Januar 2027 ablösen.

Anhang 1 Punkt 2 Buchstabe a

Aufgrund der Aufhebung von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c ZDG ist Anhang 1 Punkt 2 Buchstabe a ZDV anzupassen und der Verweis auf Gemeinschafts- und Sömmerungsweidebetriebe, die Strukturverbesserungsprojekte durchführen, zu streichen.

21.4 Auswirkungen

21.4.1 Bund

Keine Auswirkungen.

21.4.2 Kantone

Keine Auswirkungen.

21.4.3 Volkswirtschaft

Keine Auswirkungen.

21.4.4 Umwelt

Keine Auswirkungen.

21.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die geänderten Bestimmungen tangieren das internationale Recht nicht.

21.6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

21.7 Rechtliche Grundlagen

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