Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten

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Verordnung über den zivilen Ersatzdienst «%ASFF_YYYY_ID»

1In der landwirtschaftlichen Produktion ist die Mitarbeit von zivildienstleistenden Personen zulässig:

a. Aufgehoben

Art. 118b Übergangsbestimmung zur Änderung vom …

1Landwirtschaftliche Betriebe, deren Bewirtschafterin oder Bewirtschafter Beiträge der Kantone nach den Artikeln 63 und 64 DZV3 des bisherigen Rechts erhält, können noch während zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der Änderung vom … als Einsatzbetriebe nach Artikel 5 Absatz 1 anerkannt werden.

2Zivildienstpflichtige Personen können noch während zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der Änderung vom … nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 5 des bisherigen Rechts eingesetzt werden.

Anhang 1 Punkt 2 Bst. a

a. Betriebe ohne Gemeinschaftsweide- und Sömmerungsbetriebe

II

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Viola Amherd

Der Bundeskanzler: Viktor Rossi

3 SR 910.13