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Vernehmlassung 2023/63: Vorentwurf der Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente · 4 Seiten

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Patentgesetz «%ASFF_YYYY_ID»

3Sind die Bedingungen für eine Wiedereinsetzung erfüllt, legt das Bundespatentgericht die Bedingungen für eine angemessene Lizenz zwischen dem Anmelder oder dem Patentinhaber und dem Züchter fest. Diese gilt ab Eintritt der Rechtskraft des Entscheids.

4Der betroffene Züchter ist in den Verfahren nach diesem Artikel als Partei anzuhören.

5In den Fällen nach den Absätzen 1 und 2 ist eine Wiedereinsetzung nach Artikel 47 nicht zulässig.

II

Die Änderung eines anderen Erlasses wird im Anhang geregelt.

III

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.