Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/66: Teilrevision Waldgesetz – Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern · 12 Seiten
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N° de référence: R202-1428
halte auch die Begründung der UREK unter Ziffer 5.1 des erläuternden Berichts nicht stand, wonach Ausnahmen vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit – in diesem Fall Preisempfehlungen für Rohholz – gerechtfertigt seien, wenn zumutbare Selbsthilfemassnahmen zur Sicherung der Existenz einer Branche nicht ausreichten. Zudem sei für den Kanton Bern die Veröffentlichung von Richtpreisen aus kartellrechtlicher Sicht kritisch zu beurteilen, worauf er in seiner Stellungnahme näher eingeht.
Der Kanton St. Gallen vertritt die Ansicht, dass Richtpreisempfehlungen einen unnötigen Eingriff in den freien Wettbewerb darstellen und damit gegen ordnungspolitische Prinzipien verstossen. Es bestehe das Risiko, dass diese Richtpreise zu einem Überangebot oder einer Angebotsknappheit führen könnten. Der Kanton St. Gallen weist des Weiteren darauf hin, dass für Brennstückholz auf keinen Fall Richtpreise veröffentlicht werden dürfen, da es sich dabei um Konsumentenpreise handeln würde.
3.1.2 Interkantonale Konferenzen
Die Konferenz für Wald, Wild und Landschaft (KWL) hat als einzige interkantonale Konferenz eine Stellungnahme abgegeben.
Die KWL begrüsst diese Gesetzesrevision. Angesichts der bestehenden Eigentums- und Bewirtschaftungsverhältnisse im Schweizer Wald erachtet sie eine wettbewerbskonforme Kommunikation von Richtpreisen für Rohholz als sinnvoll.
Sie empfiehlt allgemein, den Fokus künftig vermehrt auf politische Programme zu legen, welche die nötige Strukturentwicklung fördern, und weniger auf Massnahmen zur Minderung der Nachteile der bestehenden Strukturen der Waldwirtschaft. Der Verband WaldSchweiz sei zudem dabei zu unterstützen, die unternehmerische Entwicklung der Waldwirtschaft in der Schweiz voranzutreiben. Abschliessend weist sie darauf hin, dass die integrale Wald- und Holzstrategie 2050, die aktuell von Bund und Kantonen erarbeitet werde, Ziele im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Branche umfasse. Diese Strategie ziele insbesondere darauf ab, die Nachfrage nach Schweizer Holz in all seinen Formen zu steigern, was schliesslich eine nachhaltige Holzpreisentwicklung zur Folge haben werde.
3.1.3 Politische Parteien
Die vier politischen Parteien, die eine Stellungnahme eingereicht haben (GRÜNE Schweiz, FDP, SPS, SVP), stimmen dem Vorentwurf im Grossen und Ganzen zu. Sie erkennen die im erläuternden Bericht beschriebenen positiven Auswirkungen der Richtpreise im Allgemeinen an, nämlich:
- Erhöhung der Transparenz auf dem Holzmarkt (SVP, SPS)
- Stabilisierende Wirkung auf das Verhältnis von Angebot und Nachfrage (SVP, SPS)
- Bessere Bedingungen für die Planung von waldbaulichen Massnahmen und damit: o Steigerung von Holzernte und -nutzung (FDP, SVP, GRÜNE Schweiz)
o Positiver Einfluss auf die Sicherstellung der Waldfunktionen (GRÜNE Schweiz) o Positive Auswirkungen auf die Anpassung des Waldes an den Klimawandel (GRÜNE Schweiz, SPS)
Die GRÜNEN Schweiz wünschen, dass der Kommissionsbericht im folgenden Sinn ergänzt werde:
- Die Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt sollen in den Kapiteln 4.4 und 4.5 differenzierter dargestellt werden.
- Die verstärkte Holzernte habe nicht notwendigerweise einen positiven Einfluss auf die Waldstabilität und die Sicherstellung der Waldfunktionen.
- Die verstärkte Holznutzung trage zudem vor allem dann zum Klimaschutz bei, wenn sie nach der Kaskadennutzung erfolge.
5/12 054.10-00772/00002/00018/R202-1428