Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/66: Teilrevision Waldgesetz – Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern · 12 Seiten

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N° de référence: R202-1428

Die FDP begrüsst, dass die vorgeschlagene Regelung weder Mindest- noch Festpreise vorsehe, dass die Richtpreise ausdrücklich als «unverbindlich» bezeichnet werden und dass kein Druck zur Einhaltung der Richtpreise ausgeübt werden dürfe.

3.1.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) hat in dieser Kategorie als Einzige eine Stellungnahme abgegeben und befürwortet den Vorentwurf. Die SAB ist der Ansicht, dass die Richtpreise den Akteuren der Wertschöpfungskette eine Hilfestellung zur Preisgestaltung vermitteln würden und ein wesentliches Element zur stärkeren Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette und zur Überwindung der Hindernisse kleiner und zersplitterter Betriebsstrukturen darstellten.

3.1.5 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Von den eingeladenen Dachverbänden der Wirtschaft haben drei Verbände Stellungnahmen eingereicht: der Schweizerische Bauernverband (SBV), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und der Schweizerische Gewerbeverband (sgv).

Die Dachverbände der Wirtschaft bewerten den Vorentwurf insgesamt positiv. Der SBV betont, dass die privaten Waldbesitzerinnen und -besitzer auf aktuelle Informationen zum Marktgeschehen angewiesen seien, weil es sich bei Rohholz um ein Primärprodukt handle. Der SGB gibt an, dass Richtpreise Transparenz schaffen und so eine bedarfsgerechte Holzernte sowie eine kostendeckende Finanzierung der Waldbewirtschaftung ermöglichen würden. Indirekt hätten sie damit laut SGB auch eine positive Wirkung auf die Waldstabilität. Dem sgv zufolge könne die Veröffentlichung von Richtpreisen für den Rohholzmarkt den Wettbewerb stärken. Nach Ansicht des sgv erhöhen veröffentlichte Richtpreise den Informationsgehalt des Marktes, was die Transaktionskosten bestehender und potenzieller Akteure in diesem Markt senke. Dies komme insbesondere den kleineren Akteuren im Markt und potenziellen Neuzugängern entgegen.

3.1.6 Dachverbände der Wald- und Holzwirtschaft

Von den eingeladenen Dachverbänden der Wald- und Holzwirtschaft haben vier Verbände Stellungnahmen eingereicht: der Verband der Waldeigentümer (WaldSchweiz), Holzindustrie Schweiz (HIS), der Dachverband der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft (Lignum) sowie der Verband Forstunternehmer Schweiz (FUS). Alle Verbände sprechen sich für den Vorentwurf aus.

WaldSchweiz gibt an, dass die Richtpreise die Transparenz des Holzmarktes für nicht professionell organisierte Waldbesitzerinnen und -besitzer erhöhen, was helfe, die Holznutzung marktangepasst zu planen und durchzuführen. Diese grössere Planungssicherheit und die Transparenz würden die Waldbesitzerinnen und -besitzer dabei unterstützen, die Pflege des Waldes und die Ökosystemleistungen zu gewährleisten. Ausserdem unterstreicht WaldSchweiz, dass der Austausch zwischen Verkäufer- und Käuferorganisationen über Markttrends wichtig sei, um frühzeitig auf Entwicklungen bei der Nachfrage und den Preisen reagieren zu können, da Holzschläge eine Vorlaufzeit benötigen. WaldSchweiz begrüsst, dass sich die vorgeschlagene Regelung an eine analoge Regelung im Landwirtschaftsgesetz anlehne, da es in beiden Fällen um die Urproduktion gehe.

Die Argumente von Lignum und FUS decken sich mit denen von WaldSchweiz. Zudem versprechen sich die beiden Verbände von den Richtpreisen eine verstärkte Holzmobilisierung im heute unternutzten Privatwald. HIS ist der Auffassung, dass die Richtpreise neben den positiven Auswirkungen der Transparenzsteigerung auch eine stabilisierende Wirkung auf den Holzmarkt hätten.

HIS und FUS weisen darauf hin, dass sich die Richtpreise an den internationalen Marktpreisen orientieren sollten. Ihrer Ansicht nach hätten überhöhte, nicht konkurrenzfähige Rohholzpreise einen negativen Effekt auf die Wertschöpfungskette des Schweizer Holzes zur Folge, da der

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