Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 129 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-06.1-4/1/12/2/25

1.2 Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren am 18. Oktober 2023 eröffnet. Eingeladen wurden die Kantone, interkantonale Konferenzen und Organisationen, in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere Verbände, Organisationen und interessierte Kreise. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 2. Februar 2024. Den Adressaten der Vernehmlassung standen folgende Unterlagen zur Verfügung:

- Begleitschreiben zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens,

- Zwei Verordnungsentwürfe: AFV und Verordnung über Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV)

- Zwei erläuternde Berichte: AFV und ÖStFV

- Zwei Fragebogen: AFV und ÖStFV

- Liste mit den Adressaten der Vernehmlassung.

Bestandteil der Vernehmlassung waren auch der Entwurf der ÖStFV. Nach der Vernehmlassung werden die Verordnungsentwürfe aber in zwei jeweils eigenständigen Verfahren weiterbearbeitet und zwei eigenständige Ergebnisberichte erstellt. Der vorliegende Ergebnisbericht beschränkt sich auf die Eingaben zur AFV.

2 Stellungnahmen

2.1 Eingegangene Stellungnahmen

In der Vernehmlassung wurden insgesamt 152 Kantone, politische Parteien, Dachverbände und weitere interessierte Kreise für eine Stellungnahme zur Vorlage AFV eingeladen. Davon haben 68 fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht, u. a. sämtliche 26 Kantone und 4 Parteien. 84 Eingeladene haben keine Stellungnahme eingereicht. Zu den Adressaten ohne Stellungnahme zählen u. a. die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und 11 interkantonale Organisationen, wobei deren Einschätzungen teilweise in die Stellungnahme der Kantone oder der kantonalen Blaulichtorganisationen eingeflossen sind. Keine der angefragten Institutionen aus Forschung und Lehre haben eine Stellungnahme eingereicht. Zusätzlich zu den 68 Stellungnahmen der angeschriebenen Adressaten sind weitere 18 Stellungnahmen von interessierten Kreisen eingegangen, die nicht ausdrücklich eingeladen wurden. Insgesamt sind in der Vernehmlassung somit 86 Stellungnahmen eingegangen.

Die Stellungnahmen wurden mit Hilfe des vorgegebenen Fragekataloges und/oder in Form von Begleitschreiben eingereicht. Die Fragekataloge bestehen jeweils aus einem quantitativen Teil (mit Anpassung einverstanden oder nicht einverstanden) und einem qualitativen Teil (Bemerkungen). Teilweise haben die Teilnehmenden ihre Anliegen nur im Begleitschreiben (ohne Fragebogen) und teilweise mehrfach eingebracht (z. B. als Bemerkung im Fragenkatalog und im Begleitschreiben). Bei bestimmten Themengruppen sind die Stellungnahmen einiger Teilnehmenden inhaltlich sehr ähnlich bis nahezu identisch.

2.2 Auswertung der Stellungnahmen

Von den insgesamt 86 eingegangenen Stellungnahmen haben 67 Teilnehmende den quantitativen Teil des Fragekatalogs (teilweise) ausgefüllt, in dem sie beurteilen konnten, ob sie mit den vorgesehenen Änderungen einverstanden oder nicht einverstanden sind bzw. ob sie dazu keine Stellung nehmen wollen oder nicht betroffen sind. Für weitere 17 Teilnehmende (u. a. 3 von 4 Parteien), die den Fragebogen nicht eingereicht haben, wurde anhand ihrer Anmerkungen in den Begleitschreiben der quantitative Teil im Fragebogen teilweise sinngemäss ergänzt. Somit liegen für 86 Teilnehmende quantitative Angaben für jeweils mindestens eine Frage des Fragebogens vor. Nebst den quantitativen Angaben im Fragebogen konnten zu den einzelnen Fragen Bemerkungen formuliert werden und allgemeine Anliegen zur Thematik der Vorlage angemerkt werden.

3/129 ASTRA-D-63D73401/674