Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/83: Änderung des Postgesetzes (PG) · 8 Seiten

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Übersicht

Mit dieser Vorlage schlägt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) einen befristeten Aus-

bau der indirekten Presseförderung für den Erhalt der Medienvielfalt in der Schweiz vor. Die Massnahmen entlasten die Verlage finanziell, indem Mittel für die digitale Transformation frei werden.

Ausgangslage

Unabhängige, vielfältige Medien erfüllen eine wichtige staats- und demokratiepolitische Funktion. Die Pressevielfalt ist aber gerade auf lokaler und regionaler Ebene gefährdet. Die wirtschaftliche Situation der Medien verschlechtert sich zunehmend. Auch die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse steht vor finanziellen Herausforderungen. Die KVF-N schlägt vor diesem Hintergrund mit dem vorliegenden Bericht eine Änderung des Postgesetzes (SR 783.0) vor. Der befristete Ausbau der indirekten Presseförderung stellt ihres Erachtens eine geeignete mittelfristige Übergangslösung für den Erhalt der Medienvielfalt dar.

Inhalt der Vorlage

Die indirekte Presseförderung soll auf sieben Jahre befristet ausgebaut werden. Zum einen sollen die jährlichen Beiträge aus allgemeinen Bundesmitteln für die Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften der Regional- und Lokalpresse von heute 30 auf 45 Millionen beziehungsweise für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse von heute 20 auf 30 Millionen Franken erhöht werden. Diese Massnahme entlastet die Verlage finanziell, um den Umbruch als Folge der Digitalisierung abzufedern. Eine Minderheit möchte die jährliche Unterstützung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse nicht erhöhen. Zum anderen soll neu auch die Frühzustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse unter der Woche gefördert werden. Dafür soll der Bund vorübergehend jährlich 30 Millionen Franken aus allgemeinen Mitteln zur Verfügung stellen. Diese Massnahmen sind insgesamt auf sieben Jahre zu befristen. Nach der Übergangsphase werden die Massnahmen wieder aufgehoben und die indirekte Presseförderung wird im heute geltenden Umfang weitergeführt.