Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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Forschungsinfrastrukturen, die von den Trägerinstitutionen und vom SNF priorisiert wurden. Daraus lassen sich folgende Schlussfolgerungen ziehen:

- Die aktuellen Beteiligungen der Schweiz an den internationalen Forschungsinf-

rastrukturen ebenso wie die bereits umgesetzten Begleitmassnahmen sollen in der Förderperiode 2025‒2028 weitergeführt werden (vgl. Ziff. 2.11.2).

- Der Zugang zu den internationalen Neutronenquellen (ESS ERIC, ILL) muss so

geregelt sein, dass er den Bedürfnissen der entsprechenden Wissenschaftsgemeinschaften der Schweiz entspricht. Die Situation hat sich jedoch gegenüber den in der BFI-Botschaft 2021‒2024 gemachten Angaben verändert.

- Die Mehrkosten für den Bau der ESS ERIC wurden bestätigt, für die Schweiz

fallen die Auswirkungen aber geringer aus als erwartet. Vom genehmigten Verpflichtungskredit von 165,8 Millionen Franken sollte ein Betrag von 135 Millionen Franken ausreichen, um die Schweizer Beiträge bis einschliesslich 2027 zu finanzieren. Die Betriebsphase der ESS ERIC, deren Beginn von 2026 auf 2028 verschoben wurde, wird mit der Inbetriebnahme einer zunächst beschränkten Anzahl Instrumente anlaufen. Die Finanzierung der Betriebsbeiträge wird dem Parlament mit der Botschaft zum Voranschlag ab 2028, anstatt wie vorgesehen 2027, vorgelegt.134

- Die Trägerstaaten des ILL (Frankreich, Deutschland, Vereinigtes Königreich)

haben einerseits beschlossen, den Betrieb dieser Quelle bis 2033 einzustellen. Andererseits sollen die von jedem teilnehmenden Staat eingegangenen Verpflichtungen strikter an den Zugang für die Forschenden gebunden werden. Infolgedessen reicht der vom Parlament auf Antrag des Bundesrates bereits genehmigte Betrag von 12 Millionen Franken zur Finanzierung des Zugangs der Schweizer Forschenden zum ILL in der Förderperiode 2024‒2028 nun bei Weitem nicht aus, um die Bedürfnisse der Schweizer Forschungsgemeinschaft abzudecken. Es ist jedoch entscheidend, dass sich diese während der betreffenden Periode unter guten Bedingungen weiterentwickeln und vor allem auf die neuen Experimente vorbereiten kann, die ab 2028 an der ESS ERIC durchgeführt werden. Um eine reibungslose Umstellung vom ILL auf die ESS ERIC zu ermöglichen, und angesichts der schliesslich nicht verwendeten Beträge für den Bau der ESS ERIC, beantragt der Bundesrat eine Erhöhung des gewährten Verpflichtungskredits um 14,4 Millionen Franken, um die Beteiligung der Schweiz am ILL zwischen 2024 und 2028 sowie die Verlängerung bis zum 31. Dezember 2033 zu finanzieren (vgl. Tabelle 19). Damit kann der Bundesrat nicht nur einen Vertrag mit dem ILL aushandeln, der ab 2025 einen ausreichenden Zugang zu dieser Quelle garantiert, sondern auch bessere Vertragsbedingungen erwirken, weil er sich bis zum Betriebsende des ILL verpflichtet.

- Es ist geplant, dass die Schweiz ab 2025 Mitglied des Konsortiums CTAO ERIC

wird. 2016 hatte das Parlament bereits einen Verpflichtungskredit dafür gesprochen, dieser konnte jedoch noch nicht mobilisiert werden, da es bei der Einrichtung des CTAO ERIC zu Verzögerungen kam und sich die betroffene Gemeinschaft in der Schweiz zuerst organisieren und konsolidieren musste. Das CTAO ERIC wurde nun 2023 gegründet und der Bau zu geschätzten Gesamtkosten von

134 BBl 2014 6795 6807