Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 97Fedlex · Vorlage

Ziele

Die in den beiden Vorperioden verfolgte Priorisierung bei Bundesunterstützungen nach Artikel 15 FIFG wird in der neuen Beitragsperiode beibehalten. Dabei werden die folgenden Ziele angestrebt:

- Der Unterstützung von Technologiekompetenzzentren (Kategorie c) wird hohe

Priorität zugemessen. Damit verbunden ist die bestmögliche Stärkung von bestehenden Technologiekompetenzzentren und die allfällige Unterstützung neuer Zentren von nationaler Bedeutung, namentlich im Kontext der Digitalisierung.

- Der Unterstützung von Forschungsinfrastrukturen (Kategorie a) wird weiterhin

eine hohe Priorität beigemessen. Dazu gehört die bestmögliche Konsolidierung der bestehenden Forschungsinfrastrukturen. Angesichts der Prioritäten besteht ein Vorrang in der Unterstützung von bestehenden Forschungsinfrastrukturen gegenüber neuen Gesuchen (minimale Mengenausweitung bei der Unterstützung nach Art. 15 FIFG).

- Der Unterstützung von Forschungsinstitutionen (Kategorie b) wird eine nachge-

ordnete Priorität beigemessen (Konsolidierung von bestehenden Institutionen im Einzelfall, keine Ausweitung, keine neuen Institutionen).

Diese Priorisierung wird vom Schweizerischen Wissenschaftsrat (SWR) unterstützt.

Massnahmen

Die für die Förderperiode 2021−2024 verfolgten übergeordneten Ziele namentlich die Priorisierung von Technologiekompetenzzentren (Kategorie c) und Forschungsinfrastrukturen (Kategorie a) wird weiter fortgesetzt. Bei den Forschungsinstiutionen (Kategorie b) wird höchstens eine Konsolidierung und mittelfristig ein Abbau der Bundesunterstützung (phasing out) für jene Institutionen geprüft, welche die Exzellenzkriterien nicht erfüllen und bei denen die für die Hochschulen erbrachten Leistungen durch die Hochschulen nicht vollständig abgegolten werden.

Neue Massnahme: Das Swiss Vaccine Research Institute (SVRI) muss im Kontext der Impfstrategie des Bundes evaluiert werden.

Verlängerte Massnahme: Die Eingaben der bereits unterstützten Einrichtungen und die neuen Gesuche für die Periode 2025‒2028 werden gemäss dem in Artikel 20 V-FIFG und Artikel 12 V-FIFG-WBF festgelegten regulären Verfahren geprüft. Die Förderentscheide werden im Rahmen des vom Parlament im vierten Quartal 2024 genehmigten Kredits und gemäss der oben erwähnten Priorisierung sowie unter Berücksichtigung der Empfehlungen des SWR getroffen. Zur Unterstützung des digitalen Wandels sollen gemäss Aktionsplan des Bundes zur Digitalisierung ausgewählte Technologiezentren nach Kategorie c von Artikel 15 FIFG aufgebaut und zwecks Stärkung des WTT131 gefördert werden. Entsprechend ist geplant, die Unterstützung der bestehenden Technologiekompetenzzentren im Bereich moderner Fertigungstechnologien (Advanced Manufacturing) weiterzuführen sowie neue Zentren in dem Bereich zu unterstützen.

131 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > Publikationen und Dienstleistungen > Publikationen > Publikationsdatenbank > Bericht Digitalisierung