Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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Finanzen

Die nach Artikel 15 FIFG erfolgten Gesuchseingaben für die bereits unterstützten Forschungseinrichtungen (Fortsetzungsanträge) und die Eingaben für neue Einrichtungen belaufen sich auf insgesamt 547 Millionen Franken132 für 2025‒2028 (davon entfallen 73,5 Mio. CHF auf neue Gesuche von sechs Einrichtungen).

Der Bundesrat beantragt 434,0 Millionen Franken für vier Jahre, die auf die drei Kategorien a, b und c aufzuteilen sind (Tabelle 16). Da die Anträge für bestehende und neue Einrichtungen die verfügbaren Mittel überschreiten, muss die Vergabe der Mittel nach Artikel 15 FIFG gemäss den pro Kategorie formulierten Zielen priorisiert werden.

Die definitiven Entscheide werden unter Berücksichtigung der Prioritätensetzung, der Ergebnisse der Prüfung der Gesuche durch den Schweizerischen Wissenschaftsrat (im Frühjahr 2024 vorliegend) und gestützt auf den vom Parlament bewilligten Finanzrahmen im vierten Quartal 2024 durch das WBF verfügt. Die Beiträge für die Kategorien a, b und c sind als Richtwerte zu verstehen. Angesichts dieser Erläuterungen beantragt der Bundesrat insgesamt einen Zahlungsrahmen von 434,0 Millionen Franken.

Für den beantragten Zahlungsrahmen ist eine jährliche Verteilung der Bundesunterstützung nach Artikel 15 FIFG gemäss Tabelle 16 vorgesehen.

Tabelle 16

Geplante Ausgaben für die BFI-Periode 2025–2028

gerundete Zahlen (in Mio. CHF) 2024 2025 2026 2027 2028 2025–2028

Kategorie a: Forschungs- 35,1 35,7 36,1 36,6 37,3 145,6 infrastrukturen

Kategorie b: Forschungs- 19,6 17,9 18,5 19,3 19,9 75,6 institutionen

Kategorie c: Technologie- 50,2 51,7 52,8 53,7 54,6 212,8 kompetenzzentren

Nationale Förderinitiative 9,2 0,0 Personalisierte Medizin

Total 114,1 105,2 107,4 109,6 111,8 434,0

Siehe Vorlage 10: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung in den Jahren 2025–2028

2.11 Internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation

Die Schweiz engagiert sich in der internationalen Forschungs- und Innovationszusammenarbeit, da Spitzenforschung und Innovation im globalen Wettbewerb erfolgen. In der Internationalen Strategie der Schweiz für den BFI-Bereich hält der Bundesrat fest, dass der Zugang zu ausländischen Infrastrukturen, Programmen und Dienstleistungen

132 Gemäss Vorinformation der Einrichtungen an das SBFI im Juni 2022; die endgültige Frist für den Eingang der Gesuche ist auf den 30. Juni 2023 festgelegt.