Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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Bilaterale und regionale Zusammenarbeit

In der Periode 2025‒2028 beabsichtigt der Bundesrat weiterhin seinen Verpflichtungen nachzukommen, die dem Bund aus bilateralen Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit erwachsen sind. Zudem will er seine Partnerschaften mit vielversprechenden Ländern und Regionen oder solchen, mit denen bereits eine erfolgreiche Zusammenarbeit besteht, weiterentwickeln und diversifizieren. Entsprechend wird der SNF gemeinsam mit den Partnerorganisationen dieser Länder weiterhin in regelmässigen Abständen Forschungsprojekte ausschreiben, um privilegierte Beziehungen in die Wege zu leiten und dauerhafte Mechanismen der Zusammenarbeit einzurichten. Die notwendigen Mittel werden im Zahlungsrahmen für die Institutionen der Forschungsförderung beantragt (vgl. Ziff. 2.7.1). Die Leading Houses (Hochschulen, die mit der Verwaltung der Programme der bilateralen und regionalen Zusammenarbeit beauftragt sind) werden ihre Sondierungsarbeiten weiterführen und dabei in Ländern ausserhalb der Europäischen Union, in denen sich für die Schweiz ein Mehrwert bietet, geeignete Institutionen identifizieren und privilegierte Kontakte zu diesen aufbauen.

Begleitmassnahmen zur Beteiligung an internationalen Forschungsinfrastrukturen

Begleitmassnahmen sind unerlässlich, um einen angemessenen Nutzen aus einer Beteiligung an einer internationalen Forschungsinfrastruktur zu ziehen, insbesondere während der kritischen Bauphase. Die Begleitmassnahmen im Zusammenhang mit der Beteiligung der Schweiz an den aktuellen Programmen des CERN (LHC, HL-LHC) und der ESO (VLT, ELT) werden weiterhin vom SNF über das Instrument FLARE umgesetzt (vgl. Ziff. 2.7.1). Der Bund seinerseits wird 2025‒2028 die Begleitmassnahmen fortsetzen, die im Rahmen der Schweizer Beteiligung am SKAO und am CTAO sowie für die Entwicklung neuer Technologien im Hinblick auf künftige Anlagen des CERN (CHART-Zusammenarbeit) erfolgreich eingeführt wurden. Der geplante Bau des FCC und die in diesem Kontext notwendige Positionierung der Schweiz erfordern jedoch ein einheitlicheres System für die Begleitmassnahmen zur Beteiligung an Forschungseinrichtungen, ähnlich wie jenes für die Schweizer Beteiligung an Raumfahrtprogrammen. Diesbezüglich sollen in der Periode 2025‒2028 Überlegungen angestellt werden, die allenfalls zu Anträgen im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2029‒2032 führen werden.

Gezielte Unterstützung von Einrichtungen in der Schweiz und im Ausland

Schliesslich sieht der beantragte Kredit eine Unterstützung spezifischer Forschungsinitiativen vor, die von Einrichtungen in der Schweiz und im Ausland durchgeführt werden und zur Exzellenz der Schweizer Forschung beitragen. Dazu gehören namentlich:

- «Swissnex in Switzerland», damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der

BFI-Akteure erhöht, deren Zugang zum Swissnex Netzwerk erleichtert und deren Visibilität gestärkt werden;

- die Schweizer Exzellenzzentren in der Republik Côte d'Ivoire und in Tansania,

die im Bereich der Tropenmedizin aktiv sind;