Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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Adressierung übergreifender gesellschaftlicher Herausforderungen anzustreben sind. In der Raumfahrt beteiligt sich die Schweiz im Rahmen der ESA an der Entwicklung von Weltrauminfrastrukturen, u.a. im Bereich Telekommunikation und Quantenkommunikation, die in Zukunft einen Beitrag zu einer sichereren globalen Dateninfrastruktur leisten werden (vgl. Ziff. 2.12).

In der Zusammenarbeit der Schweiz mit Europa bleibt die vollständige Assoziierung an Horizon Europe sowie am Digital Europe Programme das erklärte Ziel des Bundesrates. Die Schweiz ist als nicht assoziiertes Drittland von wichtigen Digitalisierungsbereichen (Quantentechnologie, Cybersicherheit, Künstliche Intelligenz, Weltraum, Blockchain oder Hochleistungsrechnen) ausgeschlossen. Der Bundesrat hat Übergangs- und Ergänzungsmassnahmen in gezielten Bereichen – darunter auch im Themenfeld der Digitalisierung - beschlossen, um die negativen Auswirkungen des Ausschlusses auf Schweizer Teilnehmende abzufedern (vgl. Ziff. 2.7.2 Swiss Quantum Initiative).

Nachhaltige Entwicklung

Der nachhaltigen Entwicklung und ihrer Förderung gemäss Verfassungsauftrag (Art. 2 Abs. 2 und 73 BV) kommt in der Schweiz ein hoher Stellenwert zu. Seit 1997 legt der Bundesrat die politischen Schwerpunkte seiner Nachhaltigkeitspolitik in einer Strategie fest. Damit verfolgt er das Ziel, eine kohärente nachhaltige Entwicklung auf Bundesebene zu gewährleisten und die Interessen der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Umwelt in allen Politikbereichen ausgewogen zu berücksichtigen.

Der Bundesrat versteht nachhaltige Entwicklung folgendermassen: Eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht die Befriedigung der Grundbedürfnisse aller Menschen und stellt eine gute Lebensqualität sicher, überall auf der Welt sowohl heute wie auch in Zukunft. Sie berücksichtigt die drei Dimensionen ökologische Verantwortung, gesellschaftliche Solidarität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gleichwertig, ausgewogen und in integrierter Weise und trägt den Belastbarkeitsgrenzen der globalen Ökosysteme Rechnung.65

Agenda 2030 und Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030

Im September 2015 haben die Staats- und Regierungschefs aller UNO-Mitgliedstaaten – darunter die Schweiz – die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Sie haben sich bereit erklärt, 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) gemeinsam zu erreichen und auf nationaler sowie internationaler Ebene einen Beitrag zu deren Umsetzung zu leisten.

Die Agenda 2030 bildet den Referenzrahmen der im Juni 2021 vom Bundesrat verabschiedeten Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030). Die SNE 2030 formuliert Leitlinien für die Bundespolitik, setzt Schwerpunkte für die Umsetzung der Agenda 2030 auf Bundesebene und verankert die nachhaltige Entwicklung als wichtigen Bestandteil in allen Politikbereichen des Bundes. Ausserdem lädt sie Kantone, Gemeinden, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft ein, durch ihre Beiträge gemeinsam zu einer nachhaltigen Entwicklung beizusteuern. Wenngleich die Agenda

65 Bundesrat (2021). Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (www.eda.admin.ch/agenda2030 > Strategie und Berichterstattung > Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030).