Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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- Ziel 1: Für den Bereich der obligatorischen Schule sind das Eintrittsalter, die

Schulpflicht, die Dauer der Bildungsstufen sowie die Übergänge schweizweit vereinheitlicht und die Ziele harmonisiert.

- Ziel 2: 95 Prozent aller 25-Jährigen verfügen über einen Abschluss auf der

Sekundarstufe II.

- Ziel 3: Der prüfungsfreie Zugang zur Universität mit gymnasialer Matur ist lang-

fristig sichergestellt.

- Ziel 4: Die Profile der Angebote auf der Tertiärstufe sind geschärft.

- Ziel 5: Es sind Massnahmen definiert, die zur Reduktion der Anzahl Studienab-

brüche an den Universitäten beitragen.

- Ziel 6: Im ganzen Bildungssystem werden Ein-, Um- und Wiedereinstiege

gefördert und durch Information und Beratung unterstützt.

- Ziel 7: Im Bildungssystem werden die neuen Herausforderungen der digitalisier-

ten Arbeitswelt und Gesellschaft vorausschauend aufgegriffen.

- Ziel 8: Austausch und Mobilität sind in der Bildung verankert und werden auf

allen Bildungsstufen gefördert.

1.3.3 Förderbereiche und transversale Themen (Digitalisierung, Nachhaltige Entwicklung, Chancengerechtigkeit, Nationale und internationale Zusammenarbeit)

Systematik

Im Zentrum der vorliegenden Botschaft stehen die BFI-Förderbereiche entlang der Kreditanträge. Um eine gesamtsystemische Sicht zu gewährleisten, werden auch signifikante Bundesausgaben im BFI-Bereich aufgeführt, die nicht mit der vorliegenden Botschaft beantragt werden (Ressortforschung, Assoziierung an den EU-Bildungs- und -Forschungs- und Innovationsrahmenprogrammen, vgl. Ziff. 2.13).

Weiter behandelt die vorliegende Botschaft transversale Themen (vgl. Abbildung 1), die für den BFI-Bereich insgesamt von hoher Bedeutung und deshalb systematisch zu berücksichtigten sind. Diese haben Querschnittscharakter und beinhalten langfristige, über den Zeithorizont von vier Jahren hinaus anzugehende Aufgaben. Der Bundesrat erachtet es als zielführend, diese Themen im Sinne von Kontinuität und Kohärenz möglichst im Rahmen des bereits existierenden Förderinstrumentariums zu behandeln und Massnahmen über die bestehenden Strukturen und Prozesse abzuwickeln.

Transversale Themen

Im Folgenden werden vier transversale Themen im Überblick beschrieben (vgl. Abbildung 1). Die Bedeutung dieser Themen für die Förderschwerpunkte sowie einige spezifischen Ziele und Massnahmen werden in Ziffer 2 ausgeführt. Für einen Gesamtüberblick der wichtigsten Massnahmen und Aktivitäten sind auf der SBFI-