Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
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1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung
Der Bundesrat hat die Leitlinien und Ziele für die Legislaturplanung 2023–2027 im Januar 2023 verabschiedet.75 Die Leitlinie 1 besagt: «Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung». Für die BFI-Politik ist insbesondere das Ziel 4 von Bedeutung: «Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation». Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Legislaturplanung 2023–2027 im Januar 2024.
1.5 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Die folgenden Vorstösse sollen mit der BFI-Botschaft 2025–2028 abgeschrieben werden. Die ausführlichen Erläuterungen folgen im Botschaftstext.
2020 P 20.3462 Postulat WBK-SR: Keine Streichung von Bundesbeiträgen
an nationale Forschungseinrichtungen
2020 P 20.3927 Postulat WBK-NR: Keine Streichung von Bundesbeiträgen
an nationale Forschungseinrichtungen
Kurzfassung des Inhalts der Postulate:
Mit den Postulaten 20.3462 und 20.3927 wird der Bundesrat beauftragt darzulegen, über welche Kanäle und basierend auf welcher Gesetzesgrundlage er ab 2025 die bisher über Artikel 15 FIFG gesprochenen Bundesbeiträge an nationale Forschungseinrichtungen leisten wird.
Kurzbegründung:
Gestützt auf die Resultate der Überprüfung der entsprechenden Bundessubventionen und der relevanten Rechtsgrundlagen (HFKG und FIFG) sind keine Gesetzesänderungen in Bezug auf die Unterstützung von Institutionen von nationaler Bedeutung der Kategorie b (Forschungsinstitutionen) vorgesehen. Der Postulatsbericht liegt bis Ende 2023 vor (vgl. Ziff. 2.10).
2021 M 21.3007 Motion WBK-NR: Bessere Steuerung und Planbarkeit in der
Berufsbildungsfinanzierung
Kurzfassung des Inhalts der Motion:
Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Vorschlag zur besseren Steuerung und Planbarkeit der Berufsbildungsfinanzierung durch die Kantone zu erarbeiten und dem Parlament bis Ende 2022 vorzulegen.
Kurzbegründung:
Die in der Motion geforderte bessere Planbarkeit der Berufsbildungsfinanzierung soll durch einen eigenen Zahlungsrahmen der Pauschalbeiträge an die Kantone ab 2025 umgesetzt werden. Dadurch unterliegen die Pauschalbeiträge keinen Schwankungen mehr durch die anderen Fördertatbestände der Subjektfinanzierung gemäss Artikel 56a BBG oder durch die Finanzierung der Durchführung von eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen gemäss Artikel 56 BBG. Die Beiträge an die Kantone
75 Abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilung > Bundesrat verabschiedet die Leitlinien und Ziele für die Legislaturplanung 2023–2027