Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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Voraussetzung für lebenslanges Lernen und die Nutzung von Schlüsseldienstleistungen und bilden die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe. Die Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener trägt direkt zu nachhaltiger Entwicklung und Chancengleichheit bei.

In der BFI-Periode 2021–2024 haben 21 Kantone ein entsprechendes Förderprogramm für Grundkompetenzen aufgebaut.

Ziele

Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener

Bund und Kantone setzen sich gemeinsam mit den Sozialpartnern und Organisationen der Weiterbildung dafür ein, allen Erwachsenen den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen zu ermöglichen. Grundkompetenzen fördern die Teilhabe Erwachsener am sozialen, kulturellen und politischen Leben, den Zugang zu Aus- und Weiterbildungen sowie die Arbeitsmarktfähigkeit.

Die Förderung von kantonalen Programmen zum Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener ist subsidiär zu Spezialgesetzen mit ihren jeweiligen Zielgruppen. Diese Ausgangslage erfordert Koordination, insbesondere mit der Förderung der Grundkompetenzen im Rahmen der Artikel 53–55a des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 200586 über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG), wo es sich ebenfalls um einen subsidiären Fördertatbestand handelt. Die involvierten Bundesämter setzen sich basierend auf der in der IIZ erarbeiteten Auslegeordnung «Förderung der Grundkompetenzen: Schnittstellen und Qualität» für eine Klärung der Rollen und eine koordinierte Umsetzung der priorisierten Empfehlungen ein.

Förderung von Leistungen von Organisationen der Weiterbildung

Die Organisationen der Weiterbildung erbringen Leistungen im Bereich der Information, Koordination, Qualitätsentwicklung und Entwicklung der Weiterbildung, die für das Weiterbildungssystem relevant sind. Sie tragen so zur Umsetzung der Grundsätze des Weiterbildungsgesetzes bei.

Massnahmen

Im Rahmen der kantonalen Programme zur Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener werden folgende Stossrichtungen verfolgt:

- Nachfrage: Verbesserung des Zugangs und Erhöhung der Teilnahme von

Erwachsenen an Weiterbildungsangeboten im Bereich Grundkompetenzen.

- Angebot: Bereitstellung eines qualitativ hochstehenden sowie bedürfnis- und

praxisorientierten Weiterbildungsangebots im Bereich Grundkompetenzen.

- Koordination: Sicherstellung der Koordination der bezüglich Grundkompeten-

zen tätigen Akteure untereinander und der relevanten Initiativen.

- Monitoring: Verbesserung der Datengrundlage, um die Erreichung der Massnah-

men zu überprüfen und um zu verstehen, wo Dysfunktionen existieren.

86 SR 142.20