Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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1 Ausgangslage

Mit der vorliegenden Botschaft formuliert der Bundesrat seine Politik im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2025–2028. Gleichzeitig beantragt er die Mittel und die erforderlichen Gesetzesänderungen.

1.1 Bildung, Forschung und Innovation in der Schweiz

1.1.1 BFI-System

Bildung, Forschung und Innovation sind zentrale Tätigkeiten, um auch in Zukunft über gesunde und nachhaltige Lebensbedingungen zu verfügen. Die langfristig ausgerichtete Förderung von Bildung, Forschung und Innovation ist einer der Erfolgsfaktoren der Schweiz: Die Durchlässigkeit und die Qualität des Bildungssystems sind für die persönliche Weiterentwicklung und die Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt unerlässlich. Bildung und Forschung sind Basis für Kreativität, Erfindungsgeist und Unternehmertum. Sie sind wesentliche Voraussetzungen für die Innovationskraft der Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Sie tragen auch dazu bei, den laufenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel zu bewältigen und die daraus entstehenden Chancen zu nutzen.

Das Schweizer BFI-System ist insgesamt in guter Verfassung und international wettbewerbsfähig. Es bietet den Individuen bedürfnisgerechte, aufeinander abgestimmte und auf das lebenslange Lernen ausgerichtete Bildungsangebote im berufspraktischen und akademischen Bereich. Die Unternehmen können auf Fach- und Führungskräfte mit unterschiedlichen Qualifikationen zählen. Dieser breite Qualifikationsmix zählt zu den Stärken der Schweiz. Er verschafft dem Wirtschaftsstandort Schweiz einen Wettbewerbsvorteil. Über alle einzelnen BFI-Bereiche hinweg sind zwei Grundvoraussetzungen hervorzuheben. Einerseits zeichnet sich der BFI-Bereich durch ein positives Spannungsfeld zwischen Stabilität und Wandel aus: Die Stärken sollen erhalten und dort Veränderungen vorgenommen werden, wo die Wirksamkeit gefördert wird. Andererseits haben Bund und Kantone – komplementär zur Wirtschaft und zu den Privaten – über die Jahre hinweg stets bedeutende Investitionen getätigt und so die Wirksamkeit der BFI-Politik und gleichzeitig deren notwendige und nachhaltige Entwicklung sichergestellt.

1.1.2 Zuständigkeiten und Steuerungsmöglichkeiten des Bundes

Die Regelung von Bildung, Forschung und Innovation ist in der Schweiz Ausdruck der föderalen Zuständigkeitsordnung. Hierbei sind Subsidiarität, Autonomie und partnerschaftliche Zusammenarbeit tragende Prinzipien.

Die Kompetenzen des Bundes sind in der Bundesverfassung (BV)1 umschrieben. Er handelt gemäss dem Subsidiaritätsprinzip nur, wenn eine Aufgabe die Kraft der Kantone übersteigt oder einer einheitlichen Regelung bedarf (vgl. Art. 5a und Art. 43a BV).2 Die Verantwortung für den Vollzug liegt weitgehend bei den Kantonen, wobei den Akteuren der Bildung, Forschung und der Innovation eine tragende Rolle zukommt (vgl. Art. 6 BV).

1 SR 101

2 Vgl. ebenfalls Bundesratsbericht vom 28. September 2018 «Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen», Bericht in Erfüllung der Motion 13.3363 (FK-NR) vom 12. April 2013.