Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
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1.1.4 Finanzpolitische Rahmenbedingungen
Bereinigung des Bundeshaushalts
Im Januar 2023 zeigte die finanzielle Standortbestimmung für den Voranschlag 2024 ein strukturelles Defizit von 2,0 Milliarden Franken. Der Bundesrat hat deshalb am 25. Januar und 15. Februar 2023 Sparmassnahmen zur Entlastung des Haushalts beschlossen. Ein Teil der Bereinigung des Bundeshaushalts (rund 500 Millionen Franken) wird über eine Querschnittskürzung von 2 Prozent ab 2024 auf den schwach gebundenen Ausgaben – die rund ein Drittel der Gesamtausgaben ausmachen – umgesetzt. Der BFI-Bereich besteht mehrheitlich aus schwach gebundenen Ausgaben und trägt einen proportionalen Teil der Kürzungen mit. Eine weitere Massnahme zur Bereinigung des Bundeshaushaltes ist der Verzicht auf einen vollständigen Ausgleich der Teuerung.
Basierend auf den vorgenommenen Kürzungen hat der Bundesrat am 10. März 2023 die Zielwachstumsraten für die mehrjährigen Finanzbeschlüsse sowie die Obergrenzen für die Ausgaben dieser Aufgabengebiete in den Jahren 2025–2028 festlegt. Eine klare Priorität setzt der Bundesrat gemäss Auftrag des Parlaments bei den Armeeausgaben (durchschnittliches nominales Wachstum 5,1 %) wie auch im Umweltbereich (4,6 %). Zudem hat der Bundesrat mit Blick auf die absehbar sehr hohen Kosten des Wiederaufbaus der Ukraine eine Priorisierung innerhalb des Bereichs der internationalen Zusammenarbeit (2,5 %) vorgenommen.
Für den BFI-Bereich sieht der Bundesrat eine nominale durchschnittliche Wachstumsrate von 2,0 Prozent sowie eine Obergrenze von rund 29,7 Milliarden Franken vor.
Verbleibende finanzielle Unsicherheiten
Trotz den einschneidenden Sparmassnahmen bleibt die finanzielle Lage des Bundeshaushalts auch in den kommenden Jahren angespannt und es zeichnet sich weiterer Konsolidierungsbedarf ab. Die effektive Höhe wird insbesondere von den weiteren Beschlüssen des Gesetzgebers in hängigen Geschäften bestimmt. Im Bereich der stark gebundenen Ausgaben hat sich der Bundesrat zum Ziel gesetzt, die Finanzpläne ab 2025 um 600 bis 700 Millionen Franken pro Jahr zu entlasten. Auch die Erreichung dieses Ziels wird die weitere Bereinigung des Bundeshaushalts beeinflussen. Die hier beantragten Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen sind deshalb als Obergrenzen zu verstehen. Es wird von der weiteren Entwicklung abhängen, ob diese Obergrenzen auch tatsächlich ausgeschöpft werden können.
Vergleich der BFI-Perioden
In Tabelle 1 werden die durchschnittlichen nominellen Wachstumsraten der BFI-Perioden 2021–2024 im Vergleich zur Periode 2025–2028 ausgewiesen. Die geplante Wachstumsrate in den Jahren 2025–2028 liegt um 0,6 Prozentpunkte bzw. 1,8 Milliarden Franken höher als in der laufenden Periode. Dies liegt zum einen daran, dass für die Periode 2025–2028 eine höhere Teuerung prognostiziert wird als für die laufende Periode. Zum anderen senkt die Querschnittskürzung die Wachstumsrate in der laufenden BFI-Periode 2021–2024.
Weitere Ausgaben des Bundes für Bildung, Forschung und Innovation
Die Pflichtbeiträge für die Beteiligung an multilateralen Forschungsorganisationen und die Beiträge im Zusammenhang mit den Forschungsprogrammen der EU sind