Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
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– Bis zu zehn Prozent des Bundesanteils für Projekte und besondere Leistungen im öffentlichen Interesse (Bund kann Akzente setzen).
– Steuerung im Rahmen der Verbundpartnerschaft.
Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung: Bund als Eigner legt strategische Ziele fest und übernimmt entsprechende Finanzierung.
ETH-Bereich / Bund als Eigner legt strategische Ziele fest und übernimmt entspre-ETH-Gesetz chende Finanzierung.
Universitäten und Gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination des schwei-Fachhochschulen / zerischen Hochschulwesens: Präsidium und Geschäftsführung der HFKG SHK in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen. Mitfinanzierung
von Universitäten und Fachhochschulen:
– Grundbeiträge: Anteil am Gesamtbetrag der Referenzkosten (20 % bei den Universitäten; 30 % bei den Fachhochschulen).
– Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge: max. 30 % der beitragsberechtigten Aufwendungen.
– Projektgebundene Beiträge: Förderung von Hochschulprojekten von gesamtschweizerischer Bedeutung.
– Beiträge an gemeinsame Infrastruktureinrichtungen.
Weiterbildung / Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung und an Kantone WeBiG, BBG (Förderung von Grundkompetenzen).
Der Bund finanziert über verschiedene Gesetze sowie über die Sozialversicherungen die Weiterbildung (z.B. arbeitsmarktliche Massnahmen). Gegenstand der vorliegenden Botschaft ist namentlich das Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG). Eine weitere Grundlage ist auch das Berufsbildungsgesetz (BBG).
Ausbildungs- Für das Ausbildungsbeitragswesen (Stipendien und Darlehen) sind beiträge / weitgehend die Kantone zuständig. Der Bund kann den Kantonen Ausbildungs- Beiträge an die Aufwendungen für Ausbildungsbeiträge an Studiebeitragsgesetz rende im Tertiärbereich gewähren. Er fördert damit die interkanto-
nale Harmonisierung.
Forschung und Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit entsprechender Finan-Innovation / zierung:
FIFG, SAFIG – Schweizerischer Nationalfonds (SNF)
– Akademien der Wissenschaften Schweiz
– Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung
Innosuisse: Bund als Eigner legt strategische Ziele fest und übernimmt entsprechende Finanzierung.
Weitere Aufgaben der Forschungs- und Innovationsförderung nimmt die Bundesverwaltung im Rahmen sektorspezifischer Aufträge wahr.
Internationale BFI- Der Bund verfügt über eine umfassende Kompetenz für die Aussen-Zusammenarbeit / politik auch im BFI-Bereich (Art. 54 BV). Er wahrt dabei die Inte-FIFG, BIZMB ressen der Kantone.
In der Bildung kann er nach dem BIZMB die internationale Mobilität sowie internationale Kooperationsaktivitäten von Institutionen und Organisationen im Bildungsbereich fördern. Dazu kann er die nötigen nationalen und internationalen Strukturen und Prozesse unterstützen.