Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 75 Seiten

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beantragten Gesamtbetrag von 5,17 Mrd. CHF bewilligen. Aus Sicht union werden mit der vorgesehenen Erhöhung von 2,7 % Leistungen des SNF abgebaut. VSS fordert für den SNF das nötige 2,5 % Jahreswachstum, damit dieser keine Kürzungen für die nächsten vier Jahre vollziehen muss. SNF ergänzt, um relevante Projekte verlässlich fördern zu können, müsse ein regelmässiges Wachstum der Mittel bestehen.

GRÜNE, Bibliothekwoechslin, dephistgén-unige, histint-unibe, SGG und SVMM erachten die für die

Geisteswissenschaften diskriminierenden Antragsberechtigungen des SNF als problematisch, die eine Anstellung von mindestens 50 % an einer Universität oder Fachhochschule erforderlich macht. AS, dephistgén-unige, histint-unibe, NIKE, SGFF, SVAW und SVMM plädieren im Sinne einer Förderung der ausseruniversitären Forschung dafür, dass der SNF geeignete Fördergefässe schafft, in denen auch ausgewiesene Forschende ohne Hochschulanstellung voll antragsberechtigt sind. AMS verlangt, dass in allen Fachbereichen, und insbesondere auch im Bereich Wirtschaft, Stellen für Doktorierende mit einer Immatrikulation an einer ausländischen Universität und einer Anstellung an einer Schweizer FH/PH durch den SNF bewilligt werden können.

agenda2030 und wyssacademy begrüssen ausdrücklich den Auftrag des Bundes an den SNF, im Zusammenhang mit der Projekt- und Karriereförderung die Evaluationsverfahren anzupassen. Zentral sollen dabei die Kriterien sein, nach denen Forschende beurteilt werden und es soll eine Abkehr geben vom aktuellen quantitativen Zielwert der Publikationen hin zu gesellschaftsrelevanten Forschungsprojekten. Die Anreize sollten dabei entsprechend zur erzielten Wirkung korrigiert werden.

unimedsuisse und USB fordern eine ausreichende Finanzierung der Forschungsförderung des SNF, welche für die akademische Forschung elementar ist.

BE begrüsst, dass die Mittel im Bereich der Institutionen der Forschungsförderung in erster Priorität für die kompetitive Vergabe von Forschungsdrittmitteln durch den SNF und durch Innosuisse eingesetzt werden, erachtet eine ausreichende Grundfinanzierung aber als zentral und dieser Priorisierung soll bei der Bemessung des Wachstums für die Forschungsförderung Rechnung getragen werden.

GE erachtet ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Finanzierungsarten als wichtig und weist darauf hin, dass die kompetitive Finanzierung schneller gewachsen ist als die Grundfinanzierung, und hinterfragt, warum das Budget des SNF (2,7 %) im Vergleich zu jenem der Universitäten und ETHs so stark erhöht wurde sowie ob eine solche Differenz förderlich ist. Gleichzeitig begrüsst GE, dass der SNF der Finanzierung von kompetitiven Projekten und der Unterstützung von akademischen Karrieren Priorität einräumt. Gemäss GE sollten zudem die Schweizer Hochschulen ein stärkeres Mitspracherecht bei der Entwicklung des SNF-Portfolios haben. Was die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses betrifft, so sollte diese bereits auf Doktoratsstufe erfolgen. Negativ bewertet wird die Einstellung von doc.mobility im Jahr 2020 und Doc.CH sowie R’Equip im Jahr 2025 durch den SNF; die Einstellung dieser Instrumente bei gleichzeitiger erheblicher Erhöhung der dem SNF zugewiesenen Mittel wird als widersprüchlich erachtet. GE erachtet es als notwendig, die Unterstützung des SNF für die Sozial- und Geisteswissenschaften zu überwachen. UZH bemängelt die geplante Abschaffung von R’Equip, dem Förderinstrument zur Finanzierung von Forschungsapparturen, und verlangt, dass der SNF analog zum National Data and Service Center for the Humanities (DaSCH) und FORS auch weitere Infrastrukturen in den Sozial- und Geisteswissenschaften fördert, die als nationale Nodes internationaler Forschungsinfrastrukturen dienen (z. B. CLARIN-CH / LiRI als nationaler Node für CLARIN ERIC). Da komplexe Infrastrukturen an den Hochschulen zunehmend als eigenständige Einheiten (Core Facilities oder Technologieplattformen) geführt werden, sollten diese Einheiten zudem die Möglichkeit haben, als Hauptantragsstellerinnen Mittel für den Aufbau und den Betrieb von Forschungs- und Dateninfrastrukturen zu beantragen.

Mitte begrüsst den Schwerpunkt der BFI-Finanzierung bei der kompetitiven Forschungs- und Innovationsförderung und dass von den Massnahmen nicht nur Hochschulen, Start-ups und KMU, sondern auch weitere Akteure profitieren.

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